BGH-Urteil zu KZ-Sekretärin Irmgard F.

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Leipzig (ots) –

Kann jemand, der nichts weiter macht als Briefe zu schreiben, Diktate entgegen zu nehmen, Vermerke zu notieren, kann jemand, der praktisch seine gesamte Arbeitszeit hinter dem Schreibtisch verbringt, kann jemand für genau dieses Handeln wegen der Beihilfe zum Mord belangt werden? Jemand, der keine Waffen getragen hat und nicht an den Gruben stand, in denen die Nationalsozialisten tausende von Menschen verscharrten, oder an den Rampen, die in den Tod führten? Der Bundesgerichtshof hat jetzt Ja gesagt. Sehr laut, sehr deutlich. Und das ist sehr gut so. In den ersten Jahren nach dem Ende des NS-Regimes ist die Justiz oft sehr nonchalant mit den Tätern von einst umgegangen. Nun wird viel Sorgfalt auf die letzten noch lebenden Helfer und Unterstützer des Regimes verwandt. Genau das ist man den Opfern auch schuldig.

Pressekontakt:

Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Frank Schwaibold
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
cvd@stn.zgs.de

Quelle:BGH-Urteil zu KZ-Sekretärin Irmgard F.


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