Bremen als Vorbild – Kommentar von Ulrich Kraetzer

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Berlin (ots) – Bremen hat eine Versammlung der “Querdenken”-Initiative verboten – und das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Verbot. Leipzig und Berlin waren mit ähnlichen Versuchen dagegen zuvor gescheitert. Möglich wurde das Bremer Verbot durch die kürzlich erfolgte Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Demonstrationsverbote zur Eindämmung der Pandemie wurden damit erleichtert.

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik fordert daher nun, bei der Querdenker-Demo zu Silvester zumindest die Zahl der Teilnehmer zu begrenzen. Diese Forderung ist richtig. Denn wie eigentlich soll der Staat einer Großmutter erklären, dass sie zu Weihnachten ihre Enkel nicht sehen soll, wenn sich Tausende von Gegnern der Corona-Auflagen in der Silvesternacht ohne Maske in den Armen liegen und Viren durch die Luft schleudern?

Einen faden Beigeschmack hat die Diskussion trotzdem. Denn angeordnet werden müsste eine Begrenzung der Teilnehmerzahl oder sogar ein Verbot nicht vom Senat, sondern vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt Mitte. So will es das Infektionsschutzgesetz.

Vor allem die Linke, aber auch Teile der Grünen wären damit fein raus. Denn natürlich würden auch sie sich freuen, wenn zu Silvester keine Bilder von Querdenkern an der Siegessäule um die Welt gingen. Ihre bisherige Position, mit der sie sich als Kämpfer für die Versammlungsfreiheit inszenierten, müssten sie aber nicht aufgeben.

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Quelle:Bremen als Vorbild – Kommentar von Ulrich Kraetzer


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