Data Act der EU: ZDK sieht weiteren Handlungsbedarf

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Bonn (ots) –

EU-Kommission, Europaparlament und der Rat der Europäischen Union haben eine Einigung in den Trilog-Verhandlungen über den Data Act erzielt. Mit dem Data Act soll eine sektorübergreifende wettbewerbsneutrale Nutzung von Daten geregelt werden. Dazu erklärt ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel:

“Der Data Act öffnet den Weg, dass Kundinnen und Kunden mehr Freiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben. Im Automobilsektor betrifft das zum Beispiel die im Fahrzeug generierten kundenspezifischen Daten. Diese Daten dürfen demnach nicht mehr nur dem Hersteller zur Verfügung stehen, sondern können auch von anderen Dienstleistern genutzt werden. Kritisch zu bewerten ist insbesondere der zu weit reichende Schutz von Betriebsgeheimnissen. Dieser Punkt könnte den Herstellern die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Daten zur Weitergabe zu sperren. Im Kfz-Gewerbe setzen wir uns auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen ein. Zahlreiche Studien im Auftrag der EU-Kommission haben die Notwendigkeit hierfür deutlich dargelegt.”

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Quelle:Data Act der EU: ZDK sieht weiteren Handlungsbedarf


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