Freiburg (ots) –
Berlin müsste genau definieren, welche Firmen die Steuer zahlen sollen, was zusätzlich zum ohnehin besteuerten Gewinn als extra zu besteuernder “Übergewinn” gilt und wie sich unerwünschte Effekte vermeiden ließen. Zudem setzt das Grundgesetz laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages drei beachtliche Hürden: Eine Übergewinnsteuer darf weder rückwirkend erhoben werden noch “erdrosselnd” (also krass hoch) sein und muss dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Neben der rechtlichen Crux gibt es eine ökonomische Nebenwirkung, zu der SPD und Grüne nichts sagen: Wie ließe sich vermeiden, dass Mineralölfirmen die Sonder-Steuer postwendend und inflationstreibend auf die Bürger abwälzen? http://www.mehr.bz/khs158j
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Quelle:Debatte zu Übergewinnsteuer: Kein plausibles Instrument / Kommentar von Bernhard Walker
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