Der Internationale Strafgerichtshof geht bei seinen Haftbefehlen nicht einseitig vor. Kommentar von Christian Rath

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Freiburg (ots) –

Karim Khan, Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), (…) erkennt durchaus das Selbstverteidigungsrecht Israels an. Doch auch dabei muss sich Israel an das Völkerrecht halten. Wer die Zivilbevölkerung aushungert und gezielt angreift, begeht Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Khan glaubt, dass er hierfür klare Beweise hat. (…) Die Vorwürfe sind (..) so schwer, dass Deutschland und die anderen Unterstützer Israels jede militärische Hilfe für Israel sofort einstellen sollten. Es ist auch deutsche Staatsräson, das internationale Recht zu verteidigen und zu stärken. https://mehr.bz/bel142a

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