EANS-Kapitalmarktinformation: Andritz AG / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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ANDRITZ: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

Graz, 24. März 2021. Die ANDRITZ AG, Stattegger Straße 18, 8045 Graz (in der
Folge auch die “Gesellschaft”) gibt gemäß § 119 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1, §
3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 114. ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. März 2021 die folgenden Beschlüsse
fasste:

1. Der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab
dem 1. April 2021 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich
jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die
Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese
Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Der
Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung
durch Dritte ausgeübt werden.

2. Der Gegenwert pro Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro Aktie
am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu
leistende Gegenwert pro Stückaktie darf nicht mehr als 10% über dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser
Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm und
ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer sind zu
veröffentlichen.

4. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien
auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden
und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen
(Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke ausgeübt werden.

Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 119 Abs 10 BörseG die Veröffentlichung
gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG.

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Quelle:EANS-Kapitalmarktinformation: Andritz AG / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG


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