FDP dringt auf Ermöglichung selbstbestimmten Sterbens – Bundesregierung bewilligte noch keine Anträge auf tödliche Arzneien

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Düsseldorf (ots) – Die Bundesregierung hat trotz des Karlsruher Urteils zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben bisher keine Anträge auf tödliche Medikamente bewilligt. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Samstag) vorliegt. Darin heißt es, “die starke Lebensschutzorientierung des Grundgesetzes” sei ein gewichtiges Argument dafür, “dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates” sein könne, die Tötung eines Menschen durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstützen. Ferner wird darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht der Regierung aufgegeben habe, einen gesetzlichen Rahmen für den Suizid zu schaffen. “Die Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts dauert – auch aufgrund der COVID-19-bedingten besonderen Umstände noch an”, heißt es in der Antwort. Die Gesundheitsexpertin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, sagte: “Trotz eines erheblichen Anstiegs an Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments zum Suizid wird kein einziger Antrag bewilligt und Widersprüche werden kategorisch zurückgewiesen.” Die Bundesregierung ignoriere die höchstrichterliche Rechtsprechung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warf sie eine “ideologisch motivierte Hinhaltetaktik” vor. Grundsätzlich können beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – eine dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Behörde – tödliche Medikamente beantragt werden. Am 26. Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das bis dahin bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Unter Bezug auf dieses Urteil gingen beim BfArM laut Bundesregierung 30 Anträge auf todbringende Arzneien ein.

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