Fortschritt / Kommentar von Franziska Schuster zum Paragrafen 219a

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Mainz (ots) –

Während in Amerika das Abtreibungsrecht generell zur Disposition gestellt wird, hat der Bundestag hierzulande einen wichtigen Schritt der Liberalisierung gemacht: Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist Geschichte. Künftig dürfen Ärzte nicht mehr nur grundsätzlich darauf hinweisen, dass sie den Eingriff vornehmen. Sondern sie dürfen auch darüber informieren, welche Methoden es für einen Abbruch gibt. Und hier liegt der wesentliche Punkt: Bei der “Werbung” handelt es sich in Wahrheit um das Bereitstellen von sachlichen medizinischen Informationen. Alles andere wäre Ärzten schon aus berufsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Bisher müssen sich Frauen und Mädchen vorrangig im Internet informieren, wo jeder auch ohne medizinische Kenntnisse alles Mögliche verbreiten kann. In Zukunft können sie sich einfacher und schneller und vor allem zuverlässiger über die Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs informieren. Außerdem bedeutet die Entscheidung des Bundestags, dass Ärzte nicht mehr kriminalisiert und in ihrer Arbeit behindert werden. Und vor allem werden Schwangere, die sich ohnehin in einer emotional enorm belastenden Situation befinden, zumindest auf dem Papier endlich weniger verurteilt. Es ist gut, dass das Werbeverbot Geschichte ist. Es ist der Endpunkt einer langen, emotionalen politischen Debatte in Deutschland. Wie aufgeladen die Diskussion rund um Abtreibungen ist, zeigt gerade die Entscheidung des Supreme Court in Washington. Amerika macht einen großen Schritt zurück – in die Vergangenheit.

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Quelle:Fortschritt / Kommentar von Franziska Schuster zum Paragrafen 219a


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