Berlin (ots) –
Lastenfahrräder werden häufig auch zur Beförderung von Kindern genutzt. Nicht alle Räder sind dafür gleich gut geeignet, ergab eine Untersuchung (https://www.udv.de/udv/presse/unfallforschung-der-versicherer-fordert-mehr-sicherheit-fuer-kinder-in-lastenraedern-173824) der Unfallforschung der Versicherer. Was sollte beachtet werden, um Kinder möglichst sicher im Lastenfahrrad zu befördern? Hinweise, die die gesetzliche Unfallversicherung für Kita-Beschäftigte erstellt hat, können auch radelnden Eltern helfen, mit ihren Kindern sicher ans Ziel zu kommen. Wenn Eltern die Fahrt zur Kita anderen übertragen wollen – zum Beispiel älteren Geschwistern – sollten sie sicherstellen, dass diese über genügend Fahrpraxis mit dem Lastenrad verfügen. Zudem muss auch die Altersgrenze in der Straßenverkehrsordnung beachtet werden: Danach müssen Personen, die Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf Fahrrädern und Anhängern transportieren, mindestens 16 Jahre alt sein (§ 21 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung).
Was das Fahrrad mitbringen sollte
– Für die Kinder sollten besondere, altersentsprechende Sitze vorhanden sein. Für jedes Kind sollte ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen.
– Kinder sollen während der Fahrt keine gefährlichen Stellen, wie beispielsweise die Speichen der Räder mit Händen oder Füßen erreichen können.
– Das zulässige Gesamtgewicht (Zuladung) des Rades muss beachtet werden. Es ist den Herstellerinformationen zu entnehmen.
– Vor Fahrtantritt sollte ein Sicherheitscheck anhand einer Checkliste durchgeführt werden. Hier kann ebenfalls die Checkliste aus der DGUV-Information 208-055 (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/handel-und-logistik/postsendungen/3623/sicher-unterwegs-mit-dem-transport-und-lastenfahrrad) verwendet werden.
Was für die Fahrt wichtig ist
– Kinder sollten erst dann im Lastenrad befördert werden, wenn sie in der Lage sind selbstständig zu sitzen und ihren Kopf sicher zu halten.
– Mit den zu befördernden Kindern sollte richtiges Verhalten im Lastenfahrrad und während der Fahrt besprochen werden.
– Die Kinder sollten einen Helm tragen, der mit dem “CE”-Zeichen gekennzeichnet ist und idealerweise ein zusätzliches Prüfzeichen (z. B. GS-geprüft) besitzt.
– Bei der Belegung der Sitzplätze muss auf eine ausgeglichene Gewichtsverteilung geachtet werden.
– Eine Probefahrt mit Beladung in sicherer Umgebung (ohne Verkehr) wird empfohlen
– Für den Weg zur Kita sollte stets die sicherste und nicht die kürzeste Strecke gewählt werden.
Weitere Hinweise finden Sie hier:
FBBE-010: Lastenfahrräder zur Kinderbeförderung in Kindertageseinrichtungen – Was gibt es zu beachten? | DGUV Publikationen (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/bildungseinrichtungen/verkehrssicherheit-in-bildungseinrichtungen/4893/fbbe-010-lastenfahrraeder-zur-kinderbefoerderung-in-kindertageseinrichtungen-was-gibt-es-zu-beachte?c=18)
https://ots.de/fLPJAr
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de
Quelle:Kinder sicher mit dem Lastenrad befördern / Gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise
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