Mainz (ots) – Seine Zustimmung muss der Nutzer zu Cookies geben, die als nicht unbedingt erforderlich gelten. Doch welche das genau sind, lässt der Bundesgerichtshof wie schon der Europäische Gerichtshof offen. Mehr Entscheidungshoheit und Transparenz wird es auf jeden Fall geben. Die Frage ist nur, ob die Internet-Surfer diese auch wollen. Denn wenn die Zahl der Fensterchen und Klicks deutlich zunimmt, nervt das noch mehr.
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Quelle:Kommentar der Allgemeinen Zeitung Mainz zum Cookies-Urteil des BGH
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