Kommentar zu Kinderbetreuung/Flexibilität

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Stuttgart (ots) – Schon bisher dürfen Eltern pro Kind und Jahr für die Betreuung erkrankter Kinder im Einzelfall 20 Tage freinehmen. Bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern können es sogar 50 Tage sein. Falls dieses aus Familienperspektive durchaus legitime Privileg noch ausgeweitet werden soll, wie nun auch die baden-württembergische CDU-Wahlkämpferin Susanne Eisenmann fordert, stellen sich aber einige unbequeme Fragen: Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Ist das jedem Betrieb ohne Weiteres zuzumuten? Politik ist mehr als bloß ein Wunschkonzert. Sie muss auch die Nebeneffekte wohlfeilen Handelns beachten.

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