LNG/RÜGEN – Zum Beschluss des Deutschen Bundestages, den Bau von Flüssiggasanlagen und Pipelines an der Ostküste von Rügen zu ermöglichen

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Berlin (ots) –

Zu dem heutigen Beschluss des Bundestages erkläre ich als Prozessbevollmächtigter der Gemeinde Ostseebad Binz Folgendes:

1. Wir werden gegen die geplante Errichtung der Anlagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Einstweilige Anordnung mit dem Ziel des vorläufigen Baustopps beantragen. Die Einstweilige Anordnung richtet sich gegen die Verlegung einer Pipeline von Lubmin nach Mukran auf Rügen, den Ausbau des Fährhafens Mukran zur Anlandung von Flüssiggastankern und die Errichtung einer industriellen Störfallanlage zur Regasifizierung des Flüssiggases im Hafenbereich. Ferner werden wir in einer weiteren Einstweiligen Anordnung beantragen, die Vertiefung der Zufahrtsrinne zum Hafen Mukran auf ca. 16 m und die Herstellung einer Sohlbreite von bis zu 120 m, auf einer Länge von mehr als 2 km, zu verbieten.

2. Für die Pläne, die Ostsee zwischen Rügen und dem Greifswalder Bodden zu einer großflächigen Industrieregion auszubauen, fehlen jegliche Voraussetzungen. Es handelt sich um Störfallanlagen, die nach der Seveso-III-Richtlinie der Europäischen Union einer umfangreichen Risikoüberprüfung bedarf, nachdem in den letzten Jahren in mehreren ähnlichen Anlagen in Norwegen und in den USA schwere Unfälle aufgetreten sind. Darüber hinaus sind die Gas-Tankschiffe nicht gegen Drohnenangriffe oder gezielte terroristische Anschläge ausgelegt; eine Explosion und ein anschließender Flächenbrand würden für die Ostküste Rügens katastrophale Auswirkungen haben.

3. Eine zeitnahe Fertigstellung der geplanten Anlagen auf absehbare Zeit ist nicht möglich. Selbst wenn man eine “Gasnotlage” unterstellt, werden die Anlagen Mukran in absehbarer Zeit nicht betriebsbereit sein. Nach allen denkbaren Szenarien wäre eine Gaseinspeisung in das Festlandnetz nicht vor Anfang 2025 möglich.

4. Wir weisen die zunehmenden Versuche der Bundesregierung, Druck auf das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie die Genehmigungsbehörden auszuüben, mit Entschiedenheit zurück. Die Rhetorik ist auch rechtsstaatlich nicht akzeptabel: Die Genehmigungsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben über Genehmigungsanträge, die im Übrigen noch nicht einmal vorliegen, nach Recht und Gesetz zu entscheiden; sie sind keine Befehlsempfänger der Bundesregierung.

gez. Dr. Reiner Geulen

Rechtsanwalt

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Dr. Reiner Geulen
Prof. Dr. Remo Klinger
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Quelle:LNG/RÜGEN – Zum Beschluss des Deutschen Bundestages, den Bau von Flüssiggasanlagen und Pipelines an der Ostküste von Rügen zu ermöglichen


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