Moral ist nicht der Maßstab im Tandler-Prozess

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Straubing (ots) –

Die Entrüstung ist groß über die Politikertochter Andrea Tandler, die sich an der Corona-Pandemie in Millionenhöhe bereichert hat. Doch moralische Entrüstung darf nicht der Maßstab bei der Beurteilung ihrer strafrechtlichen Schuld sein, sondern nur Recht und Gesetz – in diesem Fall die Steuergesetze. Ob die immer mit Moral zu tun haben, sei dahingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat einiges an Vorwürfen aufgehäuft, was sich zu einer Hinterziehungssumme von mehr als 15 Millionen Euro addiert. Bei kritischem Studium des Anklagesatzes muss man zu der Einschätzung kommen, dass nicht jeder einzelne Punkt auf solidem juristischen Fundament beruht.

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Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
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Quelle:Moral ist nicht der Maßstab im Tandler-Prozess


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