Nach Schröder-Klage: Rechte und Pflichten für Altkanzler müssen festgelegt sein

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Straubing (ots) –

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Gerhard Schröder steht kein Altkanzlerbüro zu. Das ist wahrlich ein Urteil “im Namen des Volkes” und der Steuerzahler. Die Bundeshaushaltsordnung begründet keinen Anspruch eines Ex-Kanzlers. Steuergeld darf nur ausgegeben werden, wenn es zum Nutzen der Allgemeinheit ist. Und worin der im Fall des Erdgas-Managers in russischen Diensten noch liegen soll, haben Schröders Anwälte nicht überzeugend darlegen können. Sich auf Gewohnheitsrecht zu berufen – nach dem Motto: Die anderen haben es ja auch bekommen – reicht offensichtlich nicht. Zu dem Schluss dürften auch höhere Instanzen kommen.

Der Gesetzgeber sollte den Fall zum Anlass nehmen, für transparentere Regeln zu sorgen: Es ist in keinem Gesetz nachzulesen, was die “nachwirkenden Dienstpflichten” eines Altkanzlers genau sind. Es sollten also die Rechte und Pflichten sowie die Ausstattung und ihr Umfang eindeutig definiert werden.

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Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
Telefon: 09421-940 4441
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