Nie perfekt / Kommentar zum Urteil über die Wahlrechtsreform

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Heidelberg (ots) – Ein perfektes Wahlsystem gibt es nicht. Sonst hätten alle Staaten das selbe. Es soll verständlich sein, für Wähler und Kandidaten gleich und gerecht, dabei praktikabel – und im Ergebnis ein effizientes, dem Wahlvolk immer noch nahes und verantwortliches Parlament hervorbringen. Das geht nur mit Kompromissen. Doch die zahlreichen Versuche der letzten Jahre, ungewollte Nebeneffekte des Zwei-Stimmen-Systems wie Überhangmandate und negatives Stimmgewicht in den Griff zu bekommen, haben es nicht besser gemacht. Nur unverständlicher. Wie am Wahltag aus Stimmen Sitze werden, kann kein Laie mehr aus dem Wahlgesetz ablesen. Das Verfassungsgericht hat die jüngste Reform einstweilen gebilligt – mit dem Risiko, dass die Wahl später annulliert würde. Das ist ein Manko, das darauf zurückgeht, dass die Koalition die Reform ohne Einvernehmen durchgeboxt hat. Ein Kardinalfehler. Die bereits eingesetzte Reformkommission muss unter den oben genannten Zielen Prioritäten setzen. Die einfachste – und günstigste Variante – wäre, alle Überhangmandate mit anderen Landeslisten derselben Partei zu verrechnen. Ja, das geht zulasten der Eigenständigkeit der CSU. Und verzerrt den Regionalproporz zulasten kleiner Länder. Doch die hätten weiterhin ihre Direktkandidaten, die mit der stärksten Wählerlegitimation – und der Bundestag immer die 598 Abgeordneten, die im Gesetz stehen.

Pressekontakt:

Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011

Quelle:Nie perfekt / Kommentar zum Urteil über die Wahlrechtsreform


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