Paukenschlag aus Karlsruhe

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Frankfurt (ots) – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz ist ein Paukenschlag. Die Karlsruher Richter haben das Gesetz sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen für verfassungswidrig erklärt und eine rasche Reform angemahnt. Das Gesetz war eine Reaktion auf den Skandal um den US-Geheimdienst National Security Agency, der sich sehr bald zum BND-Skandal weitete. Beide Geheimdienste übten sich in massenhafter Überwachung und überschritten dabei Grenzen. Die Novelle des BND-Gesetzes sollte Grenzen ziehen. Dass das Verfassungsgericht nun auch dagegen Bedenken anmeldet, zeigt, dass Bundestag und Bundesregierung nicht sauber gearbeitet haben. Vor allem betont es eines sehr grundsätzlich: dass das Ausland nicht gewissermaßen “Wilder Westen” ist, in dem unter Berufung auf die Gefahrenabwehr eigene – oder besser gesagt: gar keine – Regeln gelten. Nein, das Gericht sagt: Grundrechte gelten auch im Ausland. Das hat weitreichende Folgen, nicht zuletzt für die internationale Kooperation.

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Frankfurter Rundschau
Ressort Politik
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Quelle:Paukenschlag aus Karlsruhe


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