Rahmenvertrag zur HIV-Prävention: Neue Möglichkeiten der PrEP gezielt nutzen

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Berlin (ots) – Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) wollen die HIV-Prävention verstärken und dazu die Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) gezielt nutzen. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft.

Die PrEP ist ein ergänzender Baustein einer effektiven Präventionsstrategie, die zum Ziel hat, die HIV-Neuinfektionen wirksam einzudämmen und die Zahl der Menschen, die an HIV erkranken, zu senken. Die Anwendung der PrEP setzt ein engmaschiges Betreuungskonzept sowie Erfahrungen und Kenntnisse der behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Bereich HIV und sexuell übertragbarer Infektionen (STI) voraus.

“Um die PrEP zum Erfolg zu machen, braucht es eine bedarfsgerechte Versorgung auf sicheren Füßen. Die Rahmenvereinbarung mit dem PKV-Verband gibt hierfür den richtigen Impuls – ein leitliniengerechtes Präventionskonzept aus Expertenhand”, betont dagnä-Vorstand Dr. med. Andreas Jenke: “Jetzt ist eine breite Umsetzung wichtig”.

“Unter Versorgungsaspekten ist es sinnvoll, das Präventionspotenzial der PrEP zu nutzen”, erläutert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: “PKV-Verband und dagnä schaffen deshalb in der Rahmenvereinbarung adäquate Leitplanken für eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche PrEP-Versorgung in der PKV. Wichtig ist auch der Hinweis, dass die PrEP nicht die klassische, ebenso einfache wie wirksame Prävention etwa durch die Nutzung von Kondomen ersetzen kann.”

Die Rahmenvereinbarung bestimmt die Zielgruppen des Präventionsprogramms, die Anforderungen an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Evaluationsbestimmungen und weitere Aspekte. Anspruchsberechtigt für die PrEP sind privat Vollversicherte, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei denen ein substantiell erhöhtes Risiko zur Infektion mit HIV besteht. Das Präventionsprogramm sieht dann eine kontinuierliche, leitliniengerechte Betreuung durch ärztliche HIV-Spezialpraxen vor und umfasst alle vorgeschriebenen Untersuchungen und Arzneimittel, wie sie auch der Bundesmantelvertrag Ärzte vorsieht.

Nach dem Start der Rahmenvereinbarung zum 1. Dezember 2020 können interessierte PKV-Unternehmen sowie HIV- und STI-erfahrene Ärztinnen und Ärzte der Rahmenvereinbarung beitreten.

Pressekontakt:

Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 – 44
Telefax 030 / 20 45 89 – 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
Internet www.pkv.de
Twitter www.twitter.com/pkv_verband

Quelle:Rahmenvertrag zur HIV-Prävention: Neue Möglichkeiten der PrEP gezielt nutzen


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