Freiburg (ots) – Gut möglich, dass der Begriff “Rasse” aus Artikel 3 des Grundgesetzes gestrichen wird. (…) Die politische Dynamik nach den großen Anti-Rassismus-Protesten auch in Deutschland spricht dafür. (…) So löblich das Ziel dieser Klarstellung ist, hier lauern auch Gefahren. Hängt wirklich jeder, den man gemeinhin einen Rassisten nennt, einer Rassentheorie an? Falls nicht: Darf man ihn noch so nennen? Wir sollten aufpassen, dass uns die Begriffe für Missstände nicht abhanden kommen. Vor allem aber sollte man nicht aus dem Blick verlieren, dass der Kern des gesellschaftlichen Problems nicht ein falsches Wort im Grundgesetz ist. Die verbreitete, oft selbst unbewusst betriebene Diskriminierung von bestimmten Gruppen ist das große Übel. Es wird nicht behoben sein, nur weil Artikel 3 umformuliert ist. http://www.mehr.bz/khs1303p
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Quelle:“Rasse” im Grundgesetz: Ein Wort macht nicht alles gut / Kommentar von Dietmar Ostermann
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