Signale / Kommentar von Christian Matz zum Selbstbestimmungsgesetz

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Mainz (ots) –

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Zum einen, weil die Neuregelung kommen musste: Mehrmals hat das Bundesverfassungsgericht Teile des bisherigen Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Zudem wurden dessen Vorgaben von Betroffenen als demütigend empfunden. Ihnen nun zu helfen, ist ein gesellschaftlicher Fortschritt. Gleichwohl dürfen, bei aller unberechtigten Stimmungsmache, berechtigte Einwände gegen das Gesetz nicht als “rechts” oder transfeindlich gebrandmarkt werden, was zu oft geschieht. Auch weil ausgerechnet in zwei wichtigen Ämtern, dem des Queer-Beauftragten der Regierung und dem der Antidiskriminierungsbeauftragten, mit Sven Lehmann und Ferda Ataman zwei Personen sitzen, die viel mehr zur Polarisierung beitragen als zur Befriedung. In der Praxis ist der Kreis derjenigen, die das Gesetz ganz persönlich betrifft, zwar klein. Doch die Signalwirkung, und damit auch mögliche Befürchtungen von Nicht-Betroffenen, ist groß. Die Bedenken gilt es ernst zu nehmen. Fatal wäre es, wenn das Gesetz als Zeichen aufgefasst würde, das Wechseln des Geschlechts sei künftig beliebig; deshalb müssen die weitergehenden Vorstöße, schon 14-Jährigen eine Änderung ohne Zustimmung der Eltern zu erlauben, gestoppt werden. Es ist absurd, Jugendlichen in der Pubertät eine solch weitreichende Entscheidung zu ermöglichen, während etwa das Autofahren und das Wählen an die Volljährigkeit gekoppelt sind. Zudem sind in Schutzräumen für Frauen Konflikte zu erwarten, wer künftig rein darf, auch wenn die Regierung dies kleinredet und auf das Hausrecht verweist. Auf beiden Feldern drohen künftig Klagen: im Fall der Jugendlichen vor Familiengerichten, im anderen Fall auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Fazit: Viele (innere) Konflikte werden mit dem neuen Gesetz gelöst. Aber es wird zugleich andere, neue schaffen.

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