Solidaritätszuschlag: Überzeugendes Urteil / Kommentar von Christian Rath

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Freiburg (ots) –

Natürlich bestehen weiter vereinigungsbedingte Sonderlasten und natürlich ist es sozial gerechtfertigt, wenn Gutverdienende dafür stärker zur Kasse gebeten werden als Normal-Steuerzahler. Auf dem Gedanken beruht unser ganzes Steuerrecht. Allerdings sorgen heute andere Sonderlasten als die Einheit für Haushaltsprobleme. Die Bundeswehr muss saniert werden, die Energiekosten werden gedeckelt und (hoffentlich) bald muss die Ukraine wiederaufgebaut werden. Auch hierfür kann der Bund eine Ergänzungsabgabe zur Einkommenssteuer einführen. https://www.mehr.bz/khs31j

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