Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan

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Berlin (ots) –

Deutschland ist ein Rechtsstaat, in dem Menschenrechte auch für verurteilte Straftäter gelten. Doch dieser Rechtsstaat muss sich wehren gegen diejenigen, die gegen die Regeln des Zusammenlebens auf so eklatante Art verstoßen. Rückführungen nach Afghanistan oder Syrien sind schwierig. Deutschland erkennt beide Regime aus guten Gründen nicht an. Doch der Flug von Freitag zeigt, dass Abschiebungen trotzdem möglich sind. Vertreter deutscher Behörden waren offenbar nicht an Bord. Das liegt offenbar vor allem an einer Verabredung mit Katar. Es ist gut, dass die Bundesregierung auch unkonventionelle Lösungen findet. Man kann nur hoffen, dass die Ampel-Koalition diesen Weg weitergeht.

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Stuttgarter Nachrichten
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