Vorschlag zur Abschaffung des individuellen Asylrechts: unvereinbar mit den menschenrechtlichen Grundlagen Deutschlands und der EU

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Berlin (ots) –

Anlässlich eines aktuell in den Medien geäußerten Vorschlags, das individuelle Asylrecht in der EU abzuschaffen, erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

“Der individuelle Zugang zu einem fairen Asylverfahren ist das Fundament des internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes, zu dem sich auch Deutschland wie alle Mitgliedstaaten der EU durch den Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet haben. Danach darf kein Staat Menschen in ein Land zurückweisen, in dem ihnen Folter oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder die Abschiebung in das Land der Verfolgung drohen (Refoulement-Verbot). Daher haben Schutzsuchende auch das Recht auf Prüfung ihrer Schutzgründe an der Grenze.

Der individuelle Zugang zu einem fairen Asylverfahren in Deutschland und der EU kann deshalb auch nicht dadurch ersetzt werden, dass Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufgenommen werden. Diese Möglichkeit besteht im Übrigen bereits jetzt im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme und von Resettlement.

Politische Vorschläge, die vorgeben, besonders vulnerable Geflüchtete schützen zu wollen, im Kern aber auf Abwehr und Abschottung und die Verweigerung von Menschenrechten zielen, widersprechen den grund- und menschenrechtlichen Werten, auf die sich Deutschland und die Europäische Union gründen. Die Achtung der Menschenwürde, Rechtstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte sind unverhandelbare Grundlagen unseres Grundgesetzes und des Vertrages über die Europäische Union.”

WEITERE INFORMATIONEN

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/asyl-und-migration

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 I Mobil: 0160 966 50083
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Quelle:Vorschlag zur Abschaffung des individuellen Asylrechts: unvereinbar mit den menschenrechtlichen Grundlagen Deutschlands und der EU


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