Straubing (ots) –
Auch die Forderung, Waffen von Sportschützen nicht zu Hause, sondern zentral und gesichert im Schützenhaus zu verwahren, hat ihre Tücken. Denn wer es schafft, dort einzubrechen, hätte ein Arsenal zur Verfügung, mit dem er einen Privatkrieg vom Zaun brechen könnte. Absolute Sicherheit gibt es also nicht. Doch im Zweifel müssen Behörden genau hinschauen.
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Quelle:Waffenrecht: Im Zweifel genauer hinschauen
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