Welche Rechte haben wir nach ärztlichen Behandlungsfehlern? / Sozialverband Deutschland (SoVD) veröffentlicht Gutachten zur “Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte”

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Berlin (ots) –

Bei kaum einer anderen Handlung legen wir unser Schicksal so sehr in fremde Hände, wie beim Besuch in der Arztpraxis oder im Krankenhaus. Ob bei der Diagnose, allen Formen der Therapie wie Medikation oder Operation sowie der Rehabilitation vertrauen wir der Expertise von Fachleuten. Doch wo Menschen handeln, passieren auch Fehler – in diesem Sektor allerdings tragischer Weise mit z.T. fatalen Folgen. Die Fehldiagnose, das vergessene OP-Instrument im Bauchraum, das falschamputierte Bein oder die fehlerhafte Form der Anschlusstherapie: Ärztliche Behandlungsfehler – sowohl in der Klinik als auch in der Praxis – kommen häufiger vor, als die Mehrheit von uns wahrscheinlich annimmt und werden leider viel zu selten aufgeklärt.

So wird aus einem medizinischen Fall schnell ein juristischer. Dann kommt die Frage auf: Welche Rechte haben Opfer dieser Fehler? Wie steht es bei uns um das Patientenrecht? Nicht gut, wie ein vom Sozialverband Deutschland (SoVD) in Auftrag gegebenes Gutachten des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Uni Münster jetzt belegt. Seit der Einführung vor fast zehn Jahren ist in Sachen Patientenrecht nicht viel passiert – und dass, obwohl es dringenden Handlungsbedarf gibt.

Der SoVD lädt Sie hiermit zur hybriden Vorstellung des Gutachtens “Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland” herzlich ein. Aus den Ergebnissen der aktuellen Untersuchung hat der Verband dringende Handlungsempfehlungen für die Politik bzw. Gesetzgebung abgeleitet.

Sie SoVD-Pressestelle freut sich über ihre Rückmeldung, ob Sie in Präsenz oder via Zoom teilnehmen wollen. Gerne senden wir ihnen den Zoom-Link zur Pressekonferenz zu. Dieser ermöglicht dann auch in digitaler Form Nachfragen und Interviews im Anschluss.

Termin: 8. Februar 2022, 10:00 bis 11:00 Uhr
anschließend sind Einzelinterviews und Aufzeichnungen
von O-Tönen möglich

Ort: Bundespressekonferenz, Tagungszentrum
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin

Sowie via Zoom (Link nach Anmeldung zur PK) und
Youtube https://youtu.be/5V1LyQB43_A bzw.
https://www.youtube.com/user/SoVDTV)

mit: Adolf Bauer, Präsident
Sozialverband Deutschland (SoVD)

Prof. Dr. jur. Thomas Gutmann M.A.,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie
und Medizinrecht Westfälische-Wilhelms-Universität Münster

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zur Bundespressekonferenz nur mit einem “2G+”-Nachweis gestattet ist. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung bzw. einer s.g. “Booster-Impfung” benötigen.

Pressekontakt:

SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Twitter: @sovd_bund

Quelle:Welche Rechte haben wir nach ärztlichen Behandlungsfehlern? / Sozialverband Deutschland (SoVD) veröffentlicht Gutachten zur “Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte”


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