Wer Missstände aufdeckt, darf nicht mit Haft bedroht werden

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Straubing (ots) –

Nun kommt Assange frei. Das ist die gute Nachricht. Doch der Australier zahlt einen hohen Preis. Er bekennt sich wegen des Verstoßes gegen das US-Spionagegesetz in einem Punkt schuldig und wird zu fünf Jahren Haft verurteilt. (…) Zu Recht wurde Assange dafür kritisiert, dass er Klarnamen nicht unkenntlich gemacht hatte, bevor er die Geheimdokumente ins Netz stellte. Dass er jahrelang in Haft saß und nun verurteilt wird, ist dennoch falsch.Es muss klar sein: Wer Missstände aufdeckt und damit der Öffentlichkeit einen Dienst erweist, darf nicht mit Haft bedroht werden. Das gefährdet die Pressefreiheit und damit die vierte Gewalt.

Pressekontakt:

Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
Telefon: 09421-940 4441
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Quelle:Wer Missstände aufdeckt, darf nicht mit Haft bedroht werden


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