Wo Alexander Dobrindt recht hat

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Straubing (ots) –

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat mit seiner Forderung, vor dem Krieg geflüchtete Ukrainer sollten eine Arbeit in Deutschland aufnehmen oder in sichere Gebiete im Westen der Ukraine zurückkehren, viel Kritik auf sich gezogen. In der Tat: Was er verlangt, klingt populistisch, rigoros und herzlos. Erst recht, wenn man an alleinerziehende Mütter denkt, deren Männer an der Front verstümmelt oder getötet wurden, und für die es gar nicht so einfach ist, zu arbeiten. Dennoch gilt es zur Kenntnis zu nehmen, dass hierzulande trotz des “Job-Turbos” deutlich weniger Ukrainer arbeiten als in anderen EU-Ländern.

Die Annahme, dass das mit dem vergleichsweise üppigen Bürgergeld zu tun hat, ist nicht von der Hand zu weisen. Deshalb sind nicht nur Unionspolitiker, sondern auch viele Bürger ebenso wie Juristen der Ansicht, dass die seit März 2022 geltende Regelung, nach der Ukrainer am Asylsystem vorbei einwandern können, auslaufen sollte. Dafür spricht nicht nur, dass es in der Tat in der Ukraine Regionen gibt, in denen vom Krieg wenig zu spüren ist, sondern auch die Rechtslage. Denn die juristische Grundlage für die Vorzugsbehandlung der Ukrainer ist die Massenzustrom-Richtlinie der EU. Ein Instrument für einen akuten Krisenfall.

Pressekontakt:

Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
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Quelle:Wo Alexander Dobrindt recht hat


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