Berlin (ots) – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am 18. August 2006 in Kraft. Anlässlich des 15. Jahrestags erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
“Diskriminierung raubt Menschen Lebenschancen, schließt Menschen aus der Gesellschaft aus und vergiftet das Zusammenleben. Das ist mit den Grund- und Menschenrechten unvereinbar. Diskriminierungsschutz ist und bleibt daher Aufgabe des Staates.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein menschenrechtlicher Meilenstein. Es schützt vor Diskriminierung – im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt und bei Dienstleistungen, beispielsweise durch Banken, Versicherungen oder Club-Betreiber.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat hier großartige Arbeit geleistet, insbesondere hat sie das öffentliche Bewusstsein für Diskriminierung gestärkt.
Doch 15 Jahre AGG zeigen: Es braucht noch mehr, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen: ein Verbandsklagerecht, damit der Kampf gegen Diskriminierung nicht den Betroffenen allein überlassen bleibt, und eine starke Antidiskriminierungsstelle.”
WEITERE INFORMATIONEN
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Antidiskriminierungsstelle des Bundes https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/startseite/startseite-node.html
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Quelle:15 Jahre AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist menschenrechtlicher Meilenstein
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