75 Jahre Menschenrechte: Das unveräußerliche Recht auf Asyl

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Bonn (ots) –

Vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Jedem Menschen sollten dadurch die gleichen Rechte und Freiheiten zugesichert sein – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status. Aktuell steht die Einhaltung dieser Rechte weltweit unter Druck, so die UNO-Flüchtlingshilfe. Denn nach wie vor fliehen Menschen vor Verfolgung und lebensbedrohlichen Situationen aus ihren Ländern: weil sie aus ethnischen, politischen, religiösen oder geschlechtsspezifischen Gründen diskriminiert, ausgegrenzt oder verfolgt werden. Die UNO-Flüchtlingshilfe betont zudem die Bedeutung des Rechts auf Asyl als unverzichtbaren Bestandteil der Menschenrechte.

“In einer Zeit, in der weltweit Menschen vor Konflikten fliehen, verpflichtet uns dieser Tag, dass das Recht auf Asyl geschützt und respektiert werden muss. Es ist unerlässlich, dass Staaten gemeinsam daran arbeiten, Menschen, die Schutz suchen, eine sichere Zuflucht zu bieten und faire Asylverfahren zu gewährleisten”, so Peter Ruhenstroth-Bauer, Nationaler Direktor der UNO-Flüchtlingshilfe.

Das Recht Asyl zu suchen, ist ein grundlegendes Menschenrecht

Sind Menschen in der Folge von Menschenrechtsverletzungen gezwungen zu fliehen, muss aus Sicht der UNO-Flüchtlingshilfe weltweit sichergestellt sein, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen respektiert werden, und dass Menschen ihr Recht ausüben können, in anderen Staaten Asyl zu suchen. Menschen, die einen Asylantrag stellen möchten, sollten dies tun dürfen. Sie müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden und rechtliche Beratung erhalten. Vor allem darf kein Flüchtling zur Rückkehr in ein Land gezwungen werden, wo er oder sie Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen befürchten muss.

Eine Übersicht zur Situation der Menschenrechte in verschiedenen Ländern dokumentiert der Blog BLAUPAUSE der UNO-Flüchtlingshilfe:

http://ots.de/2D2ydv

Pressekontakt:

Marius Tünte
Tel. 0228-90 90 86-47
tuente@uno-fluechtlingshilfe.de

Quelle:75 Jahre Menschenrechte: Das unveräußerliche Recht auf Asyl


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