Abgasskandal: Volkswagen bietet Golf 7-Fahrern freiwilliges Softwareupdate zur Emissionsreduzierung an / Folgen unbekannt

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Berlin (ots) – In den vergangenen Tagen erhielten VW Golf-Halter ein Schreiben des Volkswagenkonzerns, das ihnen über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt wurde. Den VW-Kunden wird darin eine freiwillige und kostenlose Servicemaßnahme in Form eines Softwareupdates angeboten. Betroffen ist der Golf 7 mit dem Dieselmotor EA288.

Unter dem Aktionscode 23AV bittet Volkswagen die Golf-Fahrer, ihr Auto zu einem autorisierten Volkswagen-Partner zu bringen und das Softwareupdate auf die Motorsteuerung aufspielen zu lassen, so VW in dem Schreiben, dass der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vorliegt. Mithilfe dieses Updates sollen die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs reduziert werden. Der Hintergrund laut Volkswagen: Die Automobilindustrie sicherte der Bundesregierung 2017 Unterstützung bei der Verbesserung der Luftqualität in den Städten zu. So sollen in Deutschland 5,3 Millionen Autos ein Softwareupdate erhalten, schreibt VW.

Eine andere Erklärung ist jedoch ebenfalls möglich: Der EA288 ist der Nachfolger des Dieselmotors EA189, der den Abgasskandal um Volkswagen 2015 auslöste. Auch dieser neuere Motor ist vom Abgasskandal betroffen. Volkswagen gab bereits zu, dass der Motor EA288 über ein sogenanntes Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung verfügt – eine Abschalteinrichtung, die bei anderen Modellen als unzulässig eingestuft wird. Es liegt nahe, dass der Volkswagenkonzern mit dem freiwilligen Softwareupdate einen verpflichtenden Rückruf des KBA (https://www.rueden.de/abgasskandal/vw/vw-rueckruf/) verhindern will. Denn: In den meisten Fällen wird im Zuge eines Pflichtrückrufs ein ebensolches Softwareupdate durchgeführt. Die Folgen des angebotenen Updates sind jedoch ungewiss.

Softwareupdate kann ungewünschte Folgen haben

Laut dem Schreiben wirke sich das Softwareupdate weder auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emssionen oder die Motorleistung noch auf die Haltbarkeit des Motors und des Abgasnachbehandlungssystems negativ aus. Diese Behauptung sei mit Vorsicht zu genießen, so Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN: “Zwar schließt Volkswagen negative Effekte auf die Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit des Motors aus, doch ich rate den VW-Kunden trotzdem davon ab, das freiwillige Softwareupdate aufspielen zu lassen. Berichte von anderen VW-Fahrern haben bereits gezeigt, dass ein Update sehr wohl ungewünschte Nebenwirkungen haben kann.”

Eine Alternative zum Softwareupdate wäre eine Klage gegen Volkswagen. Mehrere VW-Fahrer, deren Fahrzeugmodell mit einem EA288-Motor betrieben wird, haben bereits vor Gericht gegen VW gewonnen. Auch der Golf 7 steht unter Verdacht, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut zu haben. (https://www.rueden.de/blog/abgasskandal/golf-7-abschalteinrichtung-landgericht-duisburg/) Noch ordnete das KBA für den Golf 7 mit EA288-Motor jedoch keinen verpflichtenden Rückruf an. “Golf-Besitzer sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen und prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, weil nach diesem Schreiben die Vermutung nahe liegt, dass sich eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor ihres Fahrzeugs befindet”, rät Anwalt von Rüden.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet allen VW-Kunden im Abgasskandal eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) an. In diesem ersten Gespräch wird geprüft, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Die Kanzlei VON RUEDEN berät Dieselkunden bundesweit. Die erfahrenen Anwälte vertraten bereits mehr als 5.000 Mandanten im Abgasskandal.

Pressekontakt:

VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
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030 / 200 590 770
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https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/

Quelle:Abgasskandal: Volkswagen bietet Golf 7-Fahrern freiwilliges Softwareupdate zur Emissionsreduzierung an / Folgen unbekannt


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