“aer Kooperation” erzielt großen Erfolg für kleine und mittelständische Reiseveranstalter / Branche darf Corona-Ausfall geltend machen

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Berlin/Bielefeld (ots) – Erfolg für die kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter der “aer Kooperation” – und damit auch für alle Verbraucher! Nach Gesprächen mit Finanz- und Wirtschaftsministerium können auch kleine und mittelständische Reiseveranstalter Corona bedingten Umsatzausfall teilweise geltend machen – bislang galt dies nur für Reisebüros.

Rainer Hageloch, Vorstandsvorsitzender der “aer Kooperation”: “Wir freuen uns, dass es uns in sehr guten Gesprächen mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium gelungen ist, die Nöte unserer Branche deutlich zu machen. Die finanzielle Unterstützung hilft uns in der Krise, weiter für unsere Kunden da zu sein.”

Die Vereinigung mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros “aer Kooperation” vertritt 1100 Firmen der Reisebranche (Jahresumsatz 2019: circa 2 Milliarden Euro).

Weiterhin kritisch sieht die “aer Kooperation” die neuen Regierungs-Pläne zum Insolvenzrecht der Reisebranche. Das Bundesjustizministerium will einen Rettungsfonds für Reiseanbieter schaffen, in den ALLE Firmen einzahlen, damit die Kunden im Falle einer Pleite nicht im Ausland festsitzen. Was vordergründig dem Urlauber dienen soll, wird aus Sicht der “aer Kooperation” nur zum Wohle der großen Reiseanbieter umgesetzt.

Rainer Hageloch von der Vereinigung “aer-Kooperation” erklärt: “Dieser Plan dient einzig und allein dem Schutz der touristischen Großunternehmen – und das auf dem Rücken des MIttelstandes. Wir Kleinen sollen in diesen Insolvenzschutz-Fond einzahlen, obwohl wir ihn für unsere Reisen faktisch gar nicht brauchen. Denn unsere Kunden sind bereits voll abgesichert.”

Pressekontakt:

“aer Kooperation”

Michaela Pinkenburg

+49 5206 9150931

pinkenburg@aer.coop

Quelle:“aer Kooperation” erzielt großen Erfolg für kleine und mittelständische Reiseveranstalter / Branche darf Corona-Ausfall geltend machen


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