AKH-H erlangt obsiegendes Urteil gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters: P&R Anleger muss Mietzahlungen und Rückkauferlöse nicht zurückzahlen

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Esslingen am Neckar (ots) –

Das Landgericht Stuttgart hat in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil die gegen einen geschädigten Anleger gerichtete Klage auf Rückzahlung von Miet- und Kaufpreiszahlungen aus P&R Container-Anlagen durch den Insolvenzverwalter vollumfänglich abgewiesen (Urteil vom 02.03.2023, Az. 27 O 115/22, noch nicht rechtskräftig). Der ehemalige P&R-Anleger kann sich freuen, denn er muss Miet- und Kaufpreiszahlungen in Höhe von rund 12.000 Euro nicht zurückzahlen. Hinzu kommt die verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der aktuell die erste Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters zurückgewiesen hat (Beschluss vom 26.01.2023, Az. IX ZR 17/22).

“Wir empfehlen Betroffenen, sich gegen Rückforderungsklagen des Insolvenzverwalters zu wehren oder eventuell bereits erfolgte Rückzahlungen zurückzufordern. Zudem hat insbesondere der BGH-Beschluss praktische Auswirkung auf die Verlängerung der Hemmungsvereinbarungen, die der Insolvenzverwalter aktuell verschickt. Nach unserer Einschätzung hat sich die Verlängerung damit erledigt.”, sagt Christopher Kress, Partner und Fachanwalt der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann.

Pressekontakt:

Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Rechtsanwälte
Telefon07119308110
info@akh-h.de

Quelle:AKH-H erlangt obsiegendes Urteil gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters: P&R Anleger muss Mietzahlungen und Rückkauferlöse nicht zurückzahlen


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