Arbeitsgericht: Ehemaliger Schulleiter darf Berliner Ballettschule nicht mehr führen

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Berlin (ots) – rbb24 Recherche exklusiv:

Entscheidung des Arbeitsgerichts: Ehemaliger Schulleiter darf Ballettschule nicht mehr führen / Kündigung ist trotzdem unwirksam

Im Zusammenhang mit dem Berliner Ballettschulskandal hat das Berliner Arbeitsgericht eine erste Entscheidung getroffen: Der ehemalige Leiter der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik Berlin (SBB), Ralf Stabel, darf nicht länger als Schulleiter eingesetzt werden. Dennoch ist die gegen ihn von der Senatsschulverwaltung ausgesprochene Kündigung unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Begründung machte das Gericht nach Informationen von rbb24 Recherche deutlich, dass Stabel nie als Schulleiter hätte eingestellt werden dürfen, da ihm die nach dem Schulgesetz erforderlichen Qualifikationen fehlen. Im Hinblick auf die wegen der Missstände gegen ihn ausgesprochene außerordentliche Kündigung sei aber die Frist nicht eingehalten worden. Außerdem habe die Senatsverwaltung nicht im Einzelnen dargelegt, inwiefern Stabel konkret für die Fehlentwicklungen verantwortlich sei. In der Verhandlung machte die Kammer klar, dass sie auch der Schulaufsicht ein hohes Maß an Verantwortung für das an der Schule entstandene “Klima der Angst” zuspricht.

Die Kosten für die Weiterbeschäftigung des ehemaligen Schulleiters tragen die Steuerzahler. Stabels Anwalt kündigte nach der Urteilsverkündung an, Schadenersatzforderungen zu prüfen. Durch die Senatsschulverwaltung wurden mehrere Kündigungen ausgesprochen. Das Arbeitsgericht wird noch in dieser Woche verhandeln, ob eine weitere Kündigung gegen Ralf Stabel wegen unverhältnismäßig hoher Ausgaben der Schule begründet ist.

Ralf Stabel leitete von 2007 bis 2020 die SBB. Nachdem der rbb im Januar Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung an der Schule öffentlich gemacht hatte, wurde Stabel zunächst freigestellt und im Juni gekündigt. Die Senatsverwaltung für Bildung setzte eine Expertenkommission und eine unabhängige Clearingstelle ein, um den Vorwürfen nachzugehen. In der kommenden Woche soll die Kommission ihre Vorschläge für eine Neugestaltung der Schule vorstellen. Auch für den ebenfalls gekündigten künstlerischen Leiter Gregor Seyffert steht in den nächsten Monaten eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung an.

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Quelle:Arbeitsgericht: Ehemaliger Schulleiter darf Berliner Ballettschule nicht mehr führen


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