Aus Armutslöhnen folgt Armuts-Kurzarbeitergeld / SoVD fordert Nachbesserung beim gesetzlichen Mindestlohn

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Berlin (ots) – “Wenn wir Politikverdrossenheit und Extremismus bekämpfen wollen, müssen wir soziale Ungerechtigkeiten konsequent beseitigen. Menschen müssen überall in Deutschland erleben können, dass die Politik ihnen gleiche Chancen auf ein gutes Leben schafft”, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Ein erster Schritt dorthin wäre ein flächendeckender und realitätsnaher Mindestlohn.

Bereits vor der Corona-Pandemie waren laut des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) etwa 7,8 Millionen Menschen im Niedriglohnsektor beschäftigt. Das bedeutet, dass sie einen Bruttostundenlohn erhalten haben, der weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen Stundenlohnes betrug. “Für viele dieser Menschen hat die Corona-Krise die ohnehin schwierige Lage weiter verschärft. Hier zeigt sich besonders deutlich, dass der Mindestlohn noch immer viel zu niedrig ist. 60 Prozent Kurzarbeitergeld von einem Bruttogehalt, dass auf einem Stundenlohn auf Mindestlohnniveau basiert, geht in Richtung Grundsicherungsniveau”, erklärt Bauer. Kurz gesagt: “aus Armutslöhnen folgt Armuts-Kurzarbeitergeld.”

Und Bauer ergänzt: “Erst wenn wir einen gesetzlichen Mindestlohn auf vertretbarem Niveau haben, können wir auch Alters-Armut wirksam vermeiden. Dafür muss er jedoch auf mindestens 60 Prozent des mittleren Lohnes angehoben werden. Die Anpassung des Mindestlohns muss jährlich erfolgen.” Daher begrüßt der SoVD es, wenn durch die Diskussion um ein Mindest-Kurzarbeitergeld neuer Schwung in die Debatte um zu niedrige Löhne kommt. “Durch die Corona-Pandemie ist das Kurzarbeitergeld von einer Kurzzeitlösung zu einer Dauerlösung geworden. Umso wichtiger ist es, dass die Politik die richtigen Schlüsse zieht und beim gesetzlichen Mindestlohn nachbessert. Oberstes Ziel muss es aber sein, dass die Menschen schnellstmöglich wieder in eine reguläre Beschäftigung kommen”, so Bauer.

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Quelle:Aus Armutslöhnen folgt Armuts-Kurzarbeitergeld / SoVD fordert Nachbesserung beim gesetzlichen Mindestlohn


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