Ausgangsbeschränkungenin Bayern – Freiheitsberaubung

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Straubing (ots) –

Nachträglich ist es klar: Das zeitweilige Ausgehverbot war Unfug. Eine einzelne Person oder eine Familie auf der Straße stellten kein zusätzliches Infektionsrisiko dar. Wenn eifrige Ordnungshüter Menschen von den Parkbänken verjagten, war das rechtswidrig, stellte jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) fest. Die Beraubung der Freiheit von Millionen Menschen war ein Verstoß gegen das Übermaßverbot. Man wundert sich nachträglich, dass dies nicht von Anfang an klar war. Was bringt uns diese Feststellung heute? Nicht viel außer der Erkenntnis, dass Angst gelegentlich nicht nur den Verstand der Menschen, sondern auch der Regierenden ausschaltet.

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Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
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Quelle:Ausgangsbeschränkungenin Bayern – Freiheitsberaubung


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