Bayernpartei: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht reformierbar und soll aufgelöst werden

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München (ots) –

Mit einem juristischen Paukenschlag endete vergangene Woche ein Arbeitsgerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin. Eine entlassene Direktorin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wollte ihr Ruhegeld einklagen, dass ihr laut Vertrag zustand. Nur bis zum Renteneintritt hätten sich die Zahlungen auf 1,8 Millionen EUR summiert.

Nun erklärte das Gericht den Dienstvertrag wegen Sittenwidrigkeit für nichtig, es sei ein “wucherähnliches Rechtsgeschäft” und es bestünde ein “grobes Missverhältnis” zwischen Leistung und Entlohnung. Juristen sprechen von einem “einmaligen Vorgang” und dass die Aussage “sittenwidrig” eine “Ohrfeige” für den RBB sei.

Für die Bayernpartei zeigt dies in allererster Linie, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nichts aus seinen Fehlern lernt. Gerade die mehr als üppige Vergütung der Führungsebenen stößt immer mehr Zwangsgebührenzahlern zu Recht sauer auf. Und die Pensionslasten werden in der Zukunft einer immer größeren Belastung für Haushalte der Sender sein. Dass aus dem ganzen Bereich der Öffentlich-Rechtlichen – nebenbei bemerkt auch vom RBB – die Forderung nach noch immer höheren Rundfunkgebühren kommt, macht das Ganze endgültig zur Farce.

Zusammenfassend kommentierte der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber: “Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht reformierbar, das zeigt sich hier erneut. Werden irgendwo durch öffentlichen Druck erzwungene zarte Schritte in die richtige Richtung gemacht, kommen an anderer Stelle solche Schoten ans Licht. Ich kann deshalb nur unsere Forderung nach einer Auflösung der Öffentliche-Rechtlichen wiederholen.

Nebenbei bemerkt: In einem freien Bayern müsste niemand Rundfunkgebühren zahlen!”

Pressekontakt:

Harold Amann, Landespressesprecher

Kontakt: Telefon (Voicebox) und Fax: +49 321 24694313,
presse@bayernpartei.de

Bayernpartei, Landesgeschäftsstelle, Baumkirchner Straße 20, 81673
München

Quelle:Bayernpartei: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht reformierbar und soll aufgelöst werden


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