BPOL-H: Reisende soll man nicht aufhalten… …sagt das alte Sprichwort. In diesem Fall kam es jedoch anders.

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    Hannover (ots) – Drei reisende Marokkaner nutzten am Mittwoch den ICE 681 von Hamburg nach Hannover. Sie wurden ohne gültigen Fahrschein vom Zugbegleiter angetroffen und in Hannover an die Beamten der Bundespolizei übergeben. Diese fanden heraus, dass der 18-Jährige des Trios unter 7 Aliasnamen unterwegs war und sich in einem Asylverfahren in Dänemark befand und später untergetaucht war. Er hatte auch dänische und schwedische Barmittel, sowie ein Schlüsselbund mit dem Namen einer dänischen Ortschaft, dabei. Die beiden 25-Jährigen wurden, ebenso wie der 18-Jährige, wegen Erschleichens von Leistungen angezeigt. Im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen jedoch in Richtung ihrer Aufnahmeeinrichtung in Fallingbostel entlassen.

    Nach Rücksprache boten die Beamten den polizeibekannten 18-Jährigen der Staatsanwaltschaft Hannover zum “Beschleunigten Verfahren” an.

    Da der Beschuldigte die Unterschriften u.a. zur “Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten” sowie den “Tatvorwurf” verweigerte, entschied der diensthabende Oberstaatsanwalt die Festnahme und die damit verbundene Freiheitsentziehung im Rahmen des “Beschleunigten Verfahrens”.

    Möglicherweise waren die drei Nordafrikaner auf der Rückreise in ihre Heimat, da Dänemark das Asylbegehren ablehnt…

    Rückfragen bitte an:

    Bundespolizeiinspektion Hannover Pressesprecher Detlef Lenger Telefon: 05121 745895-1030 o. Mobil: 0162/4894542 E-Mail: detlef.lenger@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

    Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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