Breitbandausbau auf Basis der Gigabitförderung soll in 2023 stark reglementiert werden – schnelles Handeln erforderlich

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Düsseldorf (ots) –

Eine Flut von Förderanträgen im vergangenen Jahr hatte dazu geführt, dass das Gigabit-Förderprogramm bereits zum Oktober 2022 vom BMDV geschlossen wurde. Ein Desaster für den Glasfaserausbau, es hagelte Kritik von allen Seiten. Nun hat das BMDV ein neues Förderkonzept vorgelegt. Wir bitten den Branchenexperten Dr. Martin Fornefeld, Geschäftsführer der MICUS Strategieberatung aus Düsseldorf, um eine Einschätzung.

Frage: Bisher konnten die Bundesländer Anträge stellen wie es beliebte. Dies führte zu stark kritisierten hohen Mittelvergaben an einzelne Bundesländer. Soll das nun geändert werden?

Dr. Fornefeld: Ja, es soll nun Priorisierungsinstrumente geben. Dazu sind Länderbudgets vorgesehen: Stadtstaaten erhalten je 50 Mio.

Dr. Fornefeld MICUS.jpg EUR, Flächenstaaten je 100 Mio. EUR pauschal sowie einen Zuschlag bemessen an der Anzahl förderfähiger Anschlüsse. Das Gesamtvolumen ist aber auf 3 Mrd. EUR beschränkt.

Frage: Das heißt aber, dass weiterhin das Windhundprinzip besteht?

Dr. Fornefeld: Im Prinzip ja, aber es soll ein sogenanntes “Fast Lane” Prozedere eingeführt werden, das heißt Kommunen, die einen besonders hohen Anteil an weißen Flecken haben, sollen die Fördermittel bevorzugt erhalten. Wenn diese Zuschläge erteilt sind, soll dann der Rest im Rahmen der Länderbudgets vergeben werden. Sollte das Gesamtbudget nicht ausreichen – und das wird so sein, da alle nicht gigabitfähigen Anschlüsse förderfähig werden – sollen die Anträge nach einem bundesweiten Kriterienkatalog bewertet werden. So etwas gab es bereits zu Beginn der Breitbandförderung.

Frage: Letztes Jahr sollte eine Potenzialanalyse des BMDV klären, wo es nun attraktive eigenwirtschaftliche Ausbaugebiete gibt und wo Förderung nötig ist. Was ist daraus geworden?

Dr. Fornefeld: Die Veröffentlichung ist nun für Ende Januar 2023 angekündigt, spielt aber interessanterweise bei den Überlegungen zur Förderung nur eine nachgeordnete Rolle. Am Ende muss jeder Antragsteller wie bisher ein Markterkundungsverfahren durchführen, nur soll es so flexibilisiert werden, dass eigenwirtschaftliche Ausbauten auch kurzfristig realisiert werden können.

Frage: Wann rechnen Sie mit dem Start des Förderprogramms?

Dr. Fornefeld: Das BMDV strebt einen Start des Förderprogramms zum 01.04.2023 an. Wie viele Förderaufrufe es künftig jährlich geben wird, ist noch nicht endgültig geklärt. Relativ sicher ist, dass es im Jahr 2023 nur einen Förderaufruf geben soll, der spätestens am 30.09.2023 enden wird.

Frage: Was heißt das jetzt für die Kommunen?

Dr. Fornefeld: Der abrupte Förderstopp im Jahr 2022 hat gezeigt: Wer zögert verliert. Alle Kommunen, die Förderung für sich in Betracht ziehen, müssen sich jetzt auf den Weg machen und MEVs vorbereiten, gleichzeitig sollten die Kommunen mit den Telekommunikationsunternehmen den Ausbaudialog für ihre Region sofort starten, um eigenwirtschaftliche Bereiche fest zu definieren und somit die Förderbereiche zu optimieren. Dann können sinnvolle Ausbaucluster definiert werden und los geht’s. Es gilt keine Zeit zu verlieren!

Herr Dr. Fornefeld, vielen Dank für das Gespräch.

Pressekontakt:

Herr Dr. Martin Fornefeld
Geschäftsführer MICUS Strategieberatung GmbH
Pempelforter Str. 50
40211 Düsseldorf
Tel.: +49(0)211 49769111
Email: info@micus.de

Quelle:Breitbandausbau auf Basis der Gigabitförderung soll in 2023 stark reglementiert werden – schnelles Handeln erforderlich


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