Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund befasst sich mit dem Bericht der Rentenkommission

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Berlin (ots) – “Die Rentenkommission hat einmütig festgestellt, dass die gesetzliche, umlagefinanzierte Rente auch weiterhin der stabile Kern der Alterssicherung in Deutschland sein soll”, konstatierte Gabriele Lösekrug-Möller bei der Vorstellung der Ergebnisse der Kommission “Verlässlicher Generationenvertrag” bei der am 25. Juni 2020 tagenden Bundesvertreterversammlung. “Die Kommission stärkt mit ihren Empfehlungen die gesetzliche Rentenversicherung. Denn sie wird unserer Überzeugung nach auch künftig die mit Abstand wichtigste Rolle in der Alterssicherung behalten. Darauf müssen die Menschen in unserem Land weiter vertrauen können”, erklärte Karl Schiewerling. Beide haben zusammen die Rentenkommission geleitet, die Ende März dieses Jahres ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge vorgelegt hat.

Lösekrug-Möller und Schiewerling wiesen auch darauf hin, dass die von der Rentenkommission vorgeschlagenen Instrumente der Politik die notwendige Flexibilität in der konkreten Gestaltung verleihen, “auch bei unvorhersehbaren Entwicklungen zukunftssicher reagieren zu können. “Wie wichtig diese Flexibilität ist, zeigt die aktuelle Corona-Krise, in der sich die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und damit auch für Alterssicherung deutlich verändern können”, so die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach.

Annelie Buntenbach, die Mitglied der Rentenkommission war, wies darauf hin, dass die von der Rentenkommission vorgeschlagenen “festen Haltelinien mehr Verlässlichkeit geben und insbesondere das Rentenniveau verbindlich absichern sollen”. Dabei müsse das Niveau so festgelegt werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher sein können, dass sie nach einem langen Arbeitsleben auch eine Rente bekommen, von der sie in Würde leben können. Mit den von der Rentenkommission vorgeschlagenen Haltelinien soll eine Obergrenze für den Rentenbeitrag und eine Untergrenze für das Rentenniveau festgelegt werden.

Alexander Gunkel, der ebenfalls Mitglied der Rentenkommission gewesen ist, betonte die Relevanz der von der Kommission vorgeschlagenen besseren Liquiditätssicherung der Rentenversicherung. “Gerade angesichts der Corona bedingt schneller sinkenden Nachhaltigkeitsrücklage sollte der Gesetzgeber diesen Vorschlag zügig aufgreifen, damit die Rentenversicherung stets über ausreichend eigene Liquidität verfügt, um die Renten auszahlen zu können, und nicht auf Liquiditätshilfe vom Bund angewiesen zu sein”, hob Gunkel deutlich hervor.

Positiv hervorzuheben ist aus Sicht von Gundula Roßbach darüber hinaus, dass die Rentenkommission auch weitreichende Vorschläge zur Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation vorgelegt hat. Dies könne einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit leisten. “Ganz wichtig ist mir dabei, dass der Vorsorgegedanke in den Focus genommen wird. Daher gehen wir als Rentenversicherung frühzeitig mit Präventionsmaßnahmen in die Betriebe. Unser Ziel ist es, dass die Menschen gesund im Erwerbsleben bleiben können”, so Roßbach.

Pressekontakt:

Dr. Dirk von der Heide
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Quelle:Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund befasst sich mit dem Bericht der Rentenkommission


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