Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Durchsetzung des von der Deutschen Umwelthilfe erstrittenen Urteils für Saubere Luft in Reutlingen

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Berlin (ots) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 27. Februar 2020 öffentlich über die Frage, ob das Land Baden-Württemberg den für Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan so abändern muss, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten wird. Dazu war das Land vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim am 18. März 2019 verurteilt worden. Der Verwaltungsgerichtshof hatte in seinem Urteil klargestellt, dass die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den NO2-Grenzwert ohne Berücksichtigung von Fahrverboten schnellstmöglich einzuhalten.

Im März 2018 reichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Land Baden-Württemberg ein, da der NO2-Grenzwert überschritten wurde. An der Messstation Lederstraße-Ost wurden für das Jahr 2019 noch 46 Mug NO2/m³ gemessen. Der NO2-Wert ist im Vergleich zu 2018 und 2017 zwar gesunken, dennoch liegt er noch deutlich oberhalb des erlaubten Grenzwerts von 40 Mug/m³. Ohne Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge wird aus Sicht der DUH der Jahresmittelwert im Jahr 2020 nicht überall im Stadtgebiet eingehalten werden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Rechtsanwalt Remo Klinger stehen am Tag der Verhandlung vor Ort für Interviews zur Verfügung.

Wir bitten um Interviewabsprachen vor der Verhandlung über die Pressestelle. Termine nach der Verhandlung am besten vor Ort direkt mit Marlen Bachmann, Pressereferentin der DUH, abstimmen.

Für die Verkündung des Urteils sind Ton-, Fernseh- und Filmaufnahmen zugelassen. Hierfür ist eine Akkreditierung beim Bundesverwaltungsgericht erforderlich. Das Gericht beabsichtigt, noch am 27. Februar 2020 die Entscheidung zu verkünden.

Datum:

Donnerstag, 27. Februar 2020, 9:30 Uhr (Beginn der Verhandlung)

Ort:

Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

Teilnehmende:

– Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 – Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458

Kontakt vor Ort:

Marlen Bachmann, Pressereferentin 0151 50606304

Pressekontakt:

DUH-Pressestelle: Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe , www.facebook.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4529139 OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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