CO2-Preise steigen: AMADEUS Group erklärt, was Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung beachten müssen

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Limburg (ots) –

Die Bundesregierung verstärkt ihre Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. Im Rahmen des “Klimapakets” sind die Preise für CO2 gestiegen, was insbesondere die Kosten für das Heizen mit Öl und Gas betrifft.

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der CO2-Preis 45 Euro pro Tonne statt 30 Euro, 2025 soll er weiter auf 55 Euro steigen. Bereits seit Anfang 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe, was in der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen ist. Diese muss spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Abrechnungszeitraum vorliegen. Die AMADEUS Group erklärt, was es zu beachten gilt.

CO2-Abgabe für Mieter und Vermieter aufschlüsseln

In Deutschland sind Vermieter verpflichtet, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verschiedene Kostenarten an die Mieter weiterzugeben, darunter die Kosten für Heizung und Warmwasser. Eine besondere Rolle spielt dabei die CO2-Abgabe. “In der Betriebskostenabrechnung müssen die Kohlendioxid-Kosten gesondert ausgewiesen werden. Dabei ist der CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr, die CO2-Abgabe pro Tonne und der daraus resultierende Kostenanteil für Mieter und Vermieter transparent darzustellen”, erklärt Dirg Parhofer, Geschäftsführer der AMADEUS Group (https://www.amadeus-group.de/). Die Kohlendioxid-Abgabe wird als durchlaufender Posten behandelt. Das bedeutet, dass Vermieter diese nur dann an die Mieter umlegen können, wenn sie selbst die entsprechende Abgabe an den Energieversorger entrichtet haben.

AMADEUS unterstützt bei der korrekten Abrechnung

Die Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter ist im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz geregelt und erfolgt in einem zehnstufigen Modell, abhängig von der Energiebilanz des Hauses. Die Einstufung des Gebäudes erfolgt auf Basis des Kohlendioxid-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Eigentümer, die Wohnungen in Gebäuden mit einer Zentralheizung vermieten, sind dazu verpflichtet, die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen sich und dem Mieter zu berechnen. Bei vermieteten Einfamilienhäusern oder Mietwohnungen mit Etagenheizung ermitteln die Mieter selbst den CO2-Kostenanteil des Vermieters. Die Berechnung der CO2-Kosten erfolgt anhand des individuellen Verbrauchs an Brennstoffen, der über die Brennstoffrechnungen nachgewiesen wird, und des CO2-Emissionsfaktors des jeweiligen Brennstoffs.

Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Immobilienmanagement kann die AMADEUS Group Eigentümer bei der korrekten Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben unterstützen. “Unsere Hausverwaltung sorgt für transparente und zeitnahe Abrechnungen und steht den Vermietern mit verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen zur Seite, um eine verlässliche Immobilienbetreuung zu garantieren”, schließt Dirg Parhofer.

Über die AMADEUS Group

Die AMADEUS Group ist als Projektplaner, Bauträger und Vermieter ein All-in-One-Partner in der Immobilienbranche. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Rhein-Main-Gebiet prägt das privat geführte Unternehmen die Wohnungsbaubranche und den Immobiliensektor. Die AMADEUS Group betreut, verwaltet und vermietet bereits über 9.000 Eigentumswohnungen und setzt auf stetiges Wachstum und Diversifizierung, um weiterhin innovative Lösungen für ihre Kunden anzubieten.

Pressekontakt:

AMADEUS Marketing GmbH
Robert-Bosch-Straße 16
65549 Limburg

Telefon: 06431-9199-0
Telefax: 06431-9199-91
E-Mail: info@amadeus-group.de
https://www.amadeus-group.de/

Quelle:CO2-Preise steigen: AMADEUS Group erklärt, was Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung beachten müssen


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