Datenschutz in der EU – Rechte und Pflichten

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Hamburg (ots) –

Zunächst war alles ganz einfach: “Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten”, heißt es in der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000.

Mit dem immer größer werdenden Einfluss internationaler Internet-Konzerne wie Google, Facebook oder ByteDance wuchs aber auch die Notwendigkeit, den Datenschutz europaweit zu reformieren. Die Europäerinnen und Europäer sollten die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen. Deshalb trat 2018 nach jahrelangen Verhandlungen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Die wichtigsten Punkte:

RECHT AUF INFORMATION: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen von Beginn an darüber informiert werden, wer ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse und Ausweisnummer

211221_dpa_Zukunftsforum_Layer_NEU6.jpg aus welchem Grund erhebt – und der Nutzung ihrer Daten zustimmen. Zudem ist verpflichtend darzulegen, wie lange die Daten aufbewahrt werden sollen. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zurückzuziehen.

RECHT AUF VERGESSENWERDEN: Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Außerdem bekommen Nutzerinnen und Nutzer das Recht, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Internet löschen zu lassen.

DATENMINIMIERUNG: Generell sollen so wenig persönliche Daten wie möglich verarbeitet werden. Die Daten dürfen nicht beliebig, sondern nur zweckgebunden erhoben werden.

RECHT AUF AUSKUNFT: Unternehmen und Organisationen sind dazu verpflichtet gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.

DATENRUCKSACK: Wechseln Verbraucherinnen und Verbraucher von einem Anbieter zum anderen, können sie ihre Daten wie Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen.

MEHR SICHERHEIT: Daten sind so sicher zu speichern, dass unbefugter Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust nicht möglich ist. Über Datenschutz-Verstöße müssen die Verbraucher informiert werden.

STRAFEN: Bei Verstößen gegen die neuen EU-Regeln drohen Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Grundgesetz für das Internet – DSA

Ein paar Jahre später wurde deutlich, dass die Entwicklungen in der Informationstechnologie weitere Reformen erfordern. Es geht längst nicht nur um Datenschutz. Hassbotschaften, Fake News, Diskriminierungen jeder Art sind im Netz allgegenwärtig. Eine Art Grundgesetz für das Internet ist das Ziel, es heißt “Gesetz über digitale Dienste” oder “Digital Services Act” (DSA).

Das Gesetz will Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem besser vor Desinformation, Hassrede und dem Kauf gefälschter Produkte schützen. Zunächst braucht es aber die Zustimmung der EU-Staaten.

Die geplanten Regeln sind Teil eines Digital-Gesetzpakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat. Das Gesetz über digitale Dienste geht gesellschaftliche Probleme im Netz an, etwa die Frage, wie Digital-Riesen wie Google oder Facebook mit illegalen Inhalten umgehen. Das Ziel: Je größer eine Plattform ist, desto mehr Regeln hat sie zu beachten.

Sogenannte Dark Patterns, also Mechanismen, die Internetnutzerinnen und -nutzer zu einer Entscheidung oder einem Kauf drängen, werden verboten. Dazu zählen etwa ständig auftauchende Pop-up-Fenster oder Warnungen vor einem angeblich extrem knappen Angebot. Daneben will die EU Minderjährige besser vor personenbezogener Werbung schützen.

Der andere Teil des vorgeschlagenen Digital-Pakets ist das “Gesetz über digitale Märkte” (Digital Markets Act, DMA). Der Plan sieht vor, die Marktmacht von Digital-Riesen wie Google oder Facebook zu begrenzen. Plattformbetreiber sollen verpflichtet werden, stärker gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Und es droht ein Verbot, Daten aus verschiedenen Diensten zu kombinieren.

Mehr Hintergründe der EU über ein “Europa für das digitale Zeitalter” (https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de):

– Vorschlag für eine Verordnung über europäische Daten-Governance (DGA) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020PC0767&from=EN)
– Vorschlag für eine Verordnung zum DSA (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?qid=1608117147218&uri=COM%3A2020%3A825%3AFIN)
– Vorschlag für eine Verordnung zum DMA (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020PC0842&from=de)

Bei der “Konferenz zur Zukunft Europas” (https://futureu.europa.eu/?locale=de) diskutieren die Teilnehmenden darüber, wie man Europas digitale Zukunft (https://futureu.europa.eu/processes/Digital) gestalten kann.

Mehr zum Konferenzthema “Digitaler Wandel” erfahren Sie im Futur-EU Podcast (https://www.presseportal.de/pm/159651/5103866): Ökonom Walter Palmetshofer erklärt das Potenzial von Daten.

In welchem Europa wollen wir künftig leben? – Mit der Konferenz zur Zukunft Europas bieten das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission Ihnen die Gelegenheit der Partizipation, um gemeinsam die Herausforderungen und Prioritäten Europas zu diskutieren. Rund um die Konferenz veröffentlicht das FuturEU-Team aktuelle News, fundierte Erklärstücke in multimedialen Formaten für Ihre Berichterstattung. Dieses Hintergrundwissen bereitet die teilnehmenden Europäerinnen und Europäer gut auf die Konferenz vor, um die Zukunft Europas mitzugestalten. #TheFutureIsYours (https://twitter.com/hashtag/TheFutureIsYours)

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Pressekontakt:

FuturEU-Team
FuturEU@newsaktuell.de

Quelle:Datenschutz in der EU – Rechte und Pflichten


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