Deutsche Umwelthilfe deckt Datenlücken auf: Bundesländer versagen bei Überwachung ordnungsgemäßer Kühlgeräteentsorgung

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Berlin (ots) –

– DUH-Umfrage unter Bundesländern offenbart riesige Datenlücken über Aufkommen und Verbleib extrem klimaschädlicher FCKW und F-Gase aus alten Kühlgeräten
– Nachlässige Überwachung der Länder lädt zur unsachgemäßen und klimaschädlichen Kühlgeräteentsorgung ein
– DUH fordert von Umweltministerin Lemke die Festlegung von Vollzugsvorgaben für eine lückenlose Datenerhebung, unabhängige behördliche Kontrollen und Nachmessungen beim Kühlgeräterecycling

Die Überwachung des Kühlgeräterecyclings in Deutschland hat massive Lücken und öffnet unsachgemäßen und klimaschädlichen Entsorgungspraktiken Tür und Tor. Dies ist das Ergebnis einer neuen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter den Bundesländern. In vielen Ländern herrscht Unkenntnis über die Menge zur Entsorgung anfallender Kühlgeräte, deren Verbleib in Entsorgungsanlagen sowie konkrete Entnahmemengen extrem klimaschädlicher Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder F-Gase. Die DUH fordert deshalb von Bundesumweltministerin Steffi Lemke umgehend die Festlegung von Vollzugsvorgaben für eine lückenlose Datenerhebung, unabhängige behördliche Kontrollen und Nachmessungen beim Kühlgeräterecycling in der Behandlungsverordnung.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: “Die Überwachung der ordnungsgemäßen Kühlgeräteentsorgung in Deutschland ist leider mehr Schein als Sein. Es ist erschreckend, dass die zuständigen Bundesländer nicht wissen, was mit den gesammelten Kühlgeräten passiert, obwohl die darin enthaltenen Stoffe bis zu 10.000 Mal klimaschädlicher sind als CO2. Stattdessen verlassen sich die Behörden auf Gutachten, die von den Entsorgern selbst in Auftrag gegeben werden. Nur durch eine lückenlose Datenerhebung, unabhängige behördliche Kontrollen und viel strengere Vollzugsregeln kann die unnötige Klimabelastung durch unsachgemäße Kühlgeräteentsorgung verhindert werden. Diese Vollzugsvorgaben müssen von Bundesumweltministerin Steffi Lemke verbindlich in der Behandlungsverordnung vorgegeben werden.”

Weil Informationen aus der Entsorgungsbranche nahelegen, dass etliche deutsche Recyclinganlagen technisch nicht auf dem neusten Stand sind und keine 90 Prozent der FCKW aus alten Kühlgeräten herausholen, hat die DUH eine umfangreiche Umfrage unter den Bundesländern durchgeführt. So wollte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation wissen, welche Informationen den Behörden zur Entsorgung von Kühlgeräten, zur Entsorgungsqualität sowie zum Verbleib entnommener Klimagase vorliegen und welche Überwachungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Lediglich drei Bundesländer konnten vollständig angeben, wie viele Kühlgeräte in den dortigen Entsorgungsanlagen behandelt und wie viele Schadstoffe dabei zurückgewonnen wurden.

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: “Die Überwachungspraktiken beim Kühlgeräterecycling sind alarmierend. So gibt es derzeit keine einzige akkreditierte zugelassene Messstelle für die Prüfung der Rückgewinnungsqualität von FCKW aus alten Kühlgeräten. Auch werden die Kontrollen durch die Entsorgungsanlagen selbst beauftragt und bezahlt, wodurch die Prüfer alles andere als unabhängig sind. Statt blind zu vertrauen, müssen die Bundesländer hier dringend selbst aktiv werden. Dazu braucht es eine bessere Datenerfassung, unangekündigte Kontrollen und unabhängige Nachmessungen durch die Vollzugsbehörden.”

Die den Behörden zur Verfügung stehenden Daten sind in den meisten Bundesländern unvollständig und teilweise unplausibel, sodass eine unabhängige Überprüfung der Entsorgung praktisch unmöglich ist. Dies bestätigt auch ein in diesem Jahr veröffentlichter Bericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall. Für eine funktionierende Anlagenüberwachung müssten In- und Output der Entsorgungsanlagen unabhängig erfasst, Stoffströme nachvollziehbar gemacht und miteinander ins Verhältnis gesetzt werden. Die DUH fordert seit Jahren, dies gesetzlich in der sogenannten Behandlungsverordnung vorzuschreiben. Bisher sind die Recyclingvorgaben für Kühlgeräte in der Verwaltungsvorschrift (TA-Luft) festgelegt, die den Ländern jedoch viel Spielräume für Ausnahmeregelungen und lange Übergangsfristen lässt.

Hintergrund:

Jedes Jahr fallen in Deutschland etwa drei Millionen Kühl- und Gefrierschränke zur Entsorgung an. Etwa 40 Prozent der Geräte enthalten noch immer stark klimawirksame Gase wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder F-Gase. Diese Treibhausgase können sowohl im Kältemittel des Kühlkreislaufes als auch im Treibmittel der Isolierung alter Kühlgeräte enthalten sein. Gelangen sie in die Atmosphäre, können sie die Ozonschicht schädigen und sind bis zu 10.000 Mal so klimaschädlich wie CO2. Daher ist eine korrekte Entsorgung dieser Elektrogeräte besonders wichtig.

Link:

– Hintergründe zur Kühlgeräteentsorgung https://www.duh.de/kuehlgeraete/

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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Quelle:Deutsche Umwelthilfe deckt Datenlücken auf: Bundesländer versagen bei Überwachung ordnungsgemäßer Kühlgeräteentsorgung


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