Die Angleichung muss kommen / Kommentar von Jens Anker

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Berlin (ots) –

Die Berliner Beamtinnen und Beamten hatten es in den vergangenen Jahren nicht leicht. Wegen der desolaten Haushaltslage vor 20 Jahren erlebten sie mehrere, auch durchaus harte Sparrunden. Während die Stadt wuchs, schrumpfte der öffentliche Dienst, die Gehälter wurden sogar gekürzt. Gleichzeitig überalterten die Verwaltungen, weil kein neuer Nachwuchs ausgebildet wurde. Das rächte sich bitter. Bau-, Planungs- und Verkehrsämter gerieten an den Rand der Arbeitsfähigkeit, der ohnehin schon hohe Krankenstand im öffentlichen Dienst stieg noch weiter an. Das hat sich in den vergangenen Jahren geändert. Spät, vielleicht sogar zu spät, wurde die Kehrtwende eingeleitet. Es wurden neue Stellen geschaffen, die allerdings längst nicht alle besetzt sind. Und auch beim Geld wurden die Defizite schrittweise angeglichen. Jetzt verdienen die Berliner Beamten wieder so viel wie ihre Kollegen in anderen Bundesländern.Die nun vom Senat geplante Anhebung des Eintrittsalters in den Ruhestand von 65 auf 67 Jahre gehört daher nicht zu den Maßnahmen, die den öffentlichen Dienst neuerlich quälen sollen. Es ist schlicht ein weiterer Schritt in Richtung Normalität. Während die Anhebung des Renteneintrittsalters bei den Angestellten im und außerhalb des öffentlichen Dienstes längst im Gang und bis 2029 abgeschlossen ist, ist das für Berliner Beamte noch nicht der Fall. Berlins Staatsdiener können im Gegensatz zu ihren Kollegen aus allen anderen Bundesländern weiter vorerst mit 65 in Pension gehen. Das ist nicht mehr vermittelbar, zumal die Berliner Verwaltung weiter über Personalmangel klagt. Dass Beamtenvertreter auf dieses Privileg nicht verzichten wollen, ist zwar nachvollziehbar, aber in der Sache niemandem zu erklären. Die Angleichung des Ruhestandseintrittsalters muss kommen.

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Quelle:Die Angleichung muss kommen / Kommentar von Jens Anker


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