Die Sperrung eines Twitter-Accounts ist ohne konkrete Angaben von Gründen unzulässig.

0
5

Bonn (ots) –

Twitter hatte den Account eines Kunden gesperrt und diese Sperrung mit einem angeblichen Verstoß gegen die Plattform-Manipulationsregeln von Twitter begründet. Trotz mehrfacher Aufforderung konkretisierte Twitter den angeblichen Regelverstoß nicht. Rechtsanwalt Andreas Felten (Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater/Bonn) reichte Klage ein. Er beantragte, die Sperrung des Twitter-Accounts aufzuheben und es Twitter zu untersagen, den Account zukünftig erneut zu sperren, ohne mitzuteilen, aufgrund welchen konkreten angeblichen Verstoßes gegen die Plattform-Manipulationsregeln oder aufgrund welchen anderen etwaigen Verhaltens des Nutzers die Sperrung erfolgt.

Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 09.11.2021 (AZ: 106 C 76/21) Twitter unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zum 250.000,00 EUR die Sperrung des streitgegenständlichen Twitter-Accounts untersagt, wenn diese Sperrung ohne konkrete Angaben von Gründen erfolgt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
Andreas Felten, Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn, Telefon: 0228/92666-0 E-Mail: raestb@lehmkuehler-rechtsanwaelte.de

Quelle:Die Sperrung eines Twitter-Accounts ist ohne konkrete Angaben von Gründen unzulässig.


Importiert mit WPna von Tro(v)ision

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.