Die Tücken des Teilverkaufs: Auf diese Vertragsdetails sollten Verkäufer achten

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Hamburg (ots) –

Viele Senioren verschaffen sich mit einem Teilverkauf ihrer Immobilie zusätzliche Liquidität. Doch manche Verträge enthalten problematische Klauseln. Darauf weist die WohnImmobilienRente GmbH hin.

Beim Teilverkauf veräußern die Eigentümer einen Teil ihres Hauses oder ihrer Wohnung – meist die Hälfte. Dafür erhalten sie einerseits sofort Geld. Andererseits müssen sie anschließend für die Nutzung des verkauften Teils ein Nutzungsentgelt an den Käufer entrichten.

Feste Miete vereinbaren

Einige Teilverkaufsverträge sehen flexible Mieten vor, die sich nach dem Hypothekenzins oder der Inflationsrate richten. “Das kann teuer werden, wenn die Zinsen oder die Inflationsrate steigen, wie es momentan der Fall ist. Besser für den Verkäufer sind verbindlich vereinbarte Miethöhen für feste Zeiträume”, sagt Dr. Georg F. Doll, Geschäftsführer der WIR WohnImmobilienRente GmbH. Das Unternehmen berät Menschen zu allen Modellen der Immobilienrente und betreibt das Portal Immorente.de.

Wohnrecht an erster Rangstelle eintragen lassen

Die Verkäufer erhalten üblicherweise ein lebenslanges Wohnrecht an der teilverkaufen Immobilie. Um dieses zuverlässig abzusichern, muss es aber im Grundbuch an der ersten Rangstelle eingetragen werden. Ansonsten könnten die Verkäufer das Wohnrecht verlieren, wenn der Käufer insolvent ist und dessen finanzierende Bank Ansprüche erhebt.

Regelungen für den Verkauf treffen

Wenn die Eigentümer ausziehen oder sterben, wird die Immobilie üblicherweise verkauft. Den Gewinn teilen sich die ehemaligen Eigentümer oder ihre Erben mit dem Teilkäufer. Alternativ könnte es aber sein, dass die Erben die Immobilie vollständig zurückerwerben möchten. Oder der ehemalige Eigentümer selbst möchte sie zurückkaufen. “Für diesen Fall sollte ein dingliches Vorkaufsrecht ins Grundbuch eingetragen werden”, rät Georg F. Doll.

Wird die Immobilie verkauft, müssen die ehemaligen Eigentümer oder ihre Erben meist eine Gebühr an den Teilkäufer entrichten. Fast alle Teilkäufer sichern sich sogar gegen einen Wertverlust ab, indem sie Garantiesummen von bis zu 117 Prozent für sich in den Teilverkaufsvertrag aufnehmen. “Darauf sollten sich Immobilieneigentümer nicht einlassen”, sagt Georg F. Doll. “Denn auf diese Weise tragen sie allein das finanzielle Risiko.”

Verträge genau prüfen

“Ein Teilverkauf kann sich lohnen, aber die Verkäufer sollten sich die Verträge sehr genau ansehen”, sagt Georg F. Doll. “Nach unserer Erfahrung gibt es aber meist Alternativen, die für die Eigentümer sinnvoller sind – zum Beispiel eine Umkehrhypothek, eine Leibrente oder einen Seniorenkredit.”

Einen Beispielrechner und einen kostenlosen Leitfaden über die unterschiedlichen Formen der Immobilienrente finden Interessierte unter www.immorente.de.

Über Immorente.de:

Immorente.de ist das Onlineportal der WIR WohnImmobilienRente GmbH. Es richtet sich an Menschen, die älter als 65 Jahre sind und vom Wert ihrer selbstgenutzten Immobilie profitieren möchten. Ihnen bietet die WIR WohnImmobilienRente GmbH persönliche Beratung und Angebote für die Leibrente, den Teilverkauf, die Umkehrhypothek sowie Immobiliendarlehen. Damit ist die WIR WohnImmobilienRente GmbH einer der wenigen Anbieter auf dem Markt, die unabhängig von einem speziellen Produkt beraten. Die Gesellschafter blicken auf langjährige Erfahrungen in der Finanz- und Immobilienbranche sowie im Verbraucherschutz zurück. www.immorente.de

Pressekontakt:

CCAW PR und Text
Telefon: 040 609 4399-30
immorente@ccaw-pr.de

Quelle:Die Tücken des Teilverkaufs: Auf diese Vertragsdetails sollten Verkäufer achten


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