EANS-Adhoc: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG: Grundsatzbeschluss zur Verschmelzung mit Landes-Hypothekenbank Steiermark AG

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Strategische Unternehmensentscheidungen
23.04.2020

Graz – In Umsetzung des Beschlusses in der Aufsichtsratssitzung der Raiffeisen-
Landesbank Steiermark AG vom 19.12.2019 Umstrukturierungsmaßnahmen zu prüfen,
mit dem Ziel, diese zeitnahe umzusetzen, um betriebliche Synergien der
Unternehmen im Konzern zu heben, haben in den letzten Monaten umfassende
Prüfungen stattgefunden.

Als Ergebnis dieser Prüfungen hat der Aufsichtsrat der Raiffeisen-Landesbank
Steiermark AG in seiner Sitzung vom 23.04.2020 den Grundsatzbeschluss gefasst,
dass die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG im Laufe des Jahres 2021 auf die
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG verschmolzen und damit verbunden beide
Häuser zukünftig unter der einheitlichen Marke Raiffeisen weitergeführt werden
sollen.

Rückfragehinweis:
Für nähere Informationen steht Dr. Ariane Pfleger/Raiffeisen-Landesbank
Steiermark AG (ariane.pfleger@rlbstmk.at) zur Verfügung.

Ende der Mitteilung euro adhoc
——————————————————————————– Emittent: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
Kaiserfeldgasse 5-7
A-8010 Graz
Telefon: +43(0)316-8036-0
FAX: +43(0)316-8036-2437
Email: info@rlb-stmk.raiffeisen.at
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Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Quelle:EANS-Adhoc: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG: Grundsatzbeschluss zur Verschmelzung mit Landes-Hypothekenbank Steiermark AG


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