Erfolg für Eurokläger / Bundesverfassungsgericht zeigt erfreulich deutlich Position / Abgrenzung zum Europäischen Gerichtshof

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Karlsruhe (ots) – Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Verdammungsurteil über den Europäischen Gerichtshof. Er habe die Verhältnismäßigkeit des PSPP unzureichend geprüft. Daher sei das Bundesverfassungsgericht an sein Urteil vom 11.12.2018 nicht gebunden. Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht erstmals offen über den Europäischen Gerichtshof hinweggesetzt.

Bei der Frage der monetären Staatsfinanzierung schließt das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Artikel 123 AEUV gegenwärtig nur wegen der strikten Einhaltung der Kaufgrenzen aus. Damit ist völlig ungewiss, wie die Bundesbank sich künftig aus dem PSPP zurückziehen wird.

“Über dem PEPP hängt von nun an das Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit”, kommentiert der Prozessbevollmächtigte der Klägergruppe von Stein und andere, Professor Markus C. Kerber.

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Wordstatt GmbH
Dagmar Metzger
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