EU-Terminvorschau vom 26. April bis 1. Mai 2021

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Berlin (ots) – Montag, 26. April

Online: EU Trade Policy Day 2021 mit Exekutiv-Kommissionsvizepräsident Dombrovskis

Die Europäische Kommission wird am EU Trade Policy Day ihre neue Handelsstrategie zur Förderung einer offenen, nachhaltigen und durchsetzungsfähigen Handelspolitik für die EU diskutieren. Exekutiv-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis wird die Konferenz mit einer Diskussion mit der WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo-Iweala über die globalen Handelsherausforderungen und die Rolle der EU bei der Suche nach globalen Antworten darauf von 9:15-10:20 Uhr eröffnen, die live via Ebs (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20210426) übertragen wird. Das Schlusswort hält ab 16:00 Uhr Sabine Weyand, Generaldirektorin für Handel der Europäischen Kommission. Um die Veranstaltung live verfolgen zu können, ist eine vorherige Anmeldung (https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Tradepolicyday2021) notwendig. Weitere Informationen hier (https://trade.ec.europa.eu/doclib/events/index.cfm?id=2262).

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 29. April)

Auf der vorläufigen Tagesordnung (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJQ-9-2021-04-26_DE.html#V-22) der Plenarsitzung ab 17:00 Uhr stehen Debatten über das Treffen des Europäischen Rates vom 25./26. März und das hochrangige EU-Türkei-Treffen vom 6. April. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird an beiden Aussprachen teilnehmen. Außerdem debattieren die Abgeordneten über die Themen Forschung und Innovation, den EU-Katastrophenschutzmechanismus und Bodenschutz. Zwischen 18:30 und 19:45 Uhr sind Abstimmungen, u.a. über das EU-Norwegen-Abkommen, ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen EU/Honduras, Verkehrssicherheit sowie chemische Rückstände in der Ostsee vorgesehen. Weitere Informationen hier (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJ-9-2021-04-26-SYN_DE.html).

Per Videokonferenz: Informelles Ratstreffen “Landwirtschaft”

Auf der vorläufigen Agenda (https://www.consilium.europa.eu/media/49199/2021-04-26-vtc-agenda-rev1.pdf) der Ministerinnen und Minister für Landwirtschaft steht die Handelspolitik, insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen laufender und anstehender Handelsverhandlungen auf den EU-Agrarsektor. In einer öffentlichen Sitzung diskutieren die Ministerinnen und Minister über die Evaluierung der EU-Tierwohlstrategie, die Kennzeichnung von eierhaltigen Lebensmitteln hinsichtlich der Haltungsform von Legehennen sowie das GAP-Reformpaket nach 2020. Eine Pressekonferenz mit Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski ist für 19 Uhr vorgesehen, Live-Übertragung via Europa by Satellite (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20210426). Weitere Informationen hier (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2021/04/26/).

Dienstag, 27. April

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Auf der vorläufigen Tagesordnung (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2021/EN/SEC-2021-2374-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF) der Kommissionssitzung steht eine nachhaltige Strategie zur freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung sowie eine Mitteilung zur besseren Rechtsetzung. Im Anschluss an die Kommissionsitzung wird es gegen 15:00 Uhr eine Pressekonferenz geben, Liveübertragung auf Europe by Satellite (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20210427), Details folgen.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 29. April)

Auf der vorläufigen Agenda (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJQ-9-2021-04-27_DE.html#D-60) der Abgeordneten findet sich die Abstimmung über das EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen, auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird an der Debatte teilnehmen. Auf der Tagesordnung stehen zudem eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein obligatorisches Transparenzregister, das Forschungsprogramm Horizont Europa, ein effizienter und sauberer Seeverkehr, das Programm “Rechte und Werte”, das Programm “Justiz” und der europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Weitere Informationen hier (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJ-9-2021-04-26-SYN_DE.html).

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Beiträgen zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB), eine im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) eingerichtete EU-Agentur, legt jährlich die im Voraus erhobenen Beiträge von rund 3 500 Finanzinstituten zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) fest. Diese Beiträge werden von den nationalen Abwicklungsbehörden bei den Instituten erhoben und an den SRF übertragen. Mit Beschluss vom 11. April 2017 legte der SRB für 2017 die im Voraus erhobenen Beiträge der Institute fest, zu denen die Landesbank Baden-Württemberg (Deutschland), die Hypo Vorarlberg Bank AG (Österreich) und die Portigon AG (Deutschland) zählen. Diese wurden durch Beitragsbescheide, die von den zuständigen nationalen Abwicklungsbehörden an sie gerichtet wurden, über die Höhe ihrer Beiträge informiert. Jedes der drei Institute erhob beim Gericht der EU Klage auf Nichtigerklärung des SRB-Beschlusses. Mit Urteilen vom 23. September 2020 erklärte das Gericht den Beschluss des SRB für nichtig, soweit er die Landesbank Baden-Württemberg, die Hypo Vorarlberg Bank und Portigon betrifft, und stellte die teilweise Rechtswidrigkeit der Delegierten Verordnung 2015/63 fest. Der Beschluss sei nicht hinreichend festgestellt und begründet. Zudem weise die Berechnung der Beiträge der Landesbank Baden-Württemberg, der Hypo Vorarlberg Bank und von Portigon eine inhärente Intransparenz auf. Der SRB hat gegen die drei Urteile des Gerichts Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Gegen das Urteil betreffend die Landesbank Baden-Württemberg hat auch die Kommission ein Rechtsmittel eingelegt. Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-584/20) und hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-621/20), Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Mittwoch, 28. April

Online: Diskussion zur Europäischen Bürgerinitiative

Die Europäische Kommission informiert bei einer Veranstaltung über die Europäische Bürgerinitiative, ein wesentliches Instrument der partizipativen Demokratie in der EU. Dabei können sich Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinnen und Bürger, EU-Verantwortliche sowie Botschafterinnen und Botschafter der Europäischen Bürgerinitiative austauschen und über Möglichkeiten sprechen, gemeinsam Einfluss auf die europäische Politik zu nehmen. Im ersten Veranstaltungsteil von 12:00-12:45 Uhr werden die Vortragenden die Europäische Bürgerinitiative in einer Podiumsdiskussion beleuchten. Dabei geht es auch um die Frage, wo und wie Organisationsteams von Initiativen Unterstützung für eine erfolgreiche Umsetzung erhalten können. Im zweiten Teil der Veranstaltung von 13:00-14:30 Uhr haben die Teilnehmenden in kleineren Gruppen Gelegenheit, mit Organisatorinnen und Organisatoren aktueller Initiativen über konkrete Themen zu sprechen und sich zu vernetzen. Anmeldung hier (https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/ECI_NationaleventGermany2021_Registration), weitere Informationen hier (https://ec.europa.eu/info/events/european-citizens-initiative/european-citizens-initiative-germany-focus-2021-apr-28_en).

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 29. April)

Die vorläufige Tagesordnung (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJQ-9-2021-04-28_DE.html) beinhaltet eine Debatte über das digitale grüne Zertifikat, eine mögliche europäische Digitalsteuer, Russland und der Umgang mit Alexej Nawalny, die militärische Aufrüstung an der Grenze zur Ukraine und der russischen Angriff in der Tschechischen Republik, das Weltraumprogramm, die Ermordung von Daphne Caruana Galizia und die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Malta, die Verhinderung der Verbreitung von terroristischen Inhalten im Internet sowie die Europäische Kindergarantie. Weitere Informationen hier (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJ-9-2021-04-26-SYN_DE.html).

Donnerstag, 29. April

Online: Diskussion mit Kommissar Schmit zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte in Deutschland

Am 4. März hat die Europäische Kommission den Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte sowie eine neue Initiative “Wirksame Aktive Beschäftigungsförderung” zur Unterstützung der Erholung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes nach der Pandemie, neuer Jobs und eines fairen Wandels in der Arbeitswelt vorgestellt. Der Aktionsplan setzt drei Kernziele bis 2030: Mindestens 78 Prozent der 20-64-Jährigen sollen in einem Arbeitsverhältnis sein, mindestens 60 Prozent der Erwachsenen sollen jedes Jahr an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen und die Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um mindestens 15 Millionen reduziert werden. Einmal mehr hat die Kommission betont, wie wichtig die Beteiligung und das Engagement aller politischen Ebenen bei der Umsetzung der sozialen Säule ist. Wie kann das in Deutschland realisiert werden? An der Diskussion von 14:00-15:30 Uhr nimmt u.a. der für Arbeit und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit teil. Der Link zur Veranstaltung wird nach Anmeldung (https://artecom.regasus.de/online/begin;jsessionid=CppjvWN6WCO6j5Q0iVfl1k-x4-fhy5kF_l4WbbaP.09018b93381f) kurz vor der Veranstaltung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versendet. Weitere Informationen hier (https://www.netzwerk-ebd.de/termine/europaeische-saeule-sozialer-rechte-wie-wird-sie-in-deutschland-umgesetzt/).

Online: Münchner Cybersicherheits-Konferenz mit Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager

Die Münchner Cybersicherheits-Konferenz findet in diesem Jahr unter der Überschrift “Cyber{IN}security – Rethinking Cyber Strategies in Tumultuous Times” statt. Exekutiv-Vizekommissionspräsidentin Margrethe Vestager spricht auf der virtuellen Veranstaltung, die von 15-19 Uhr live gestreamt (https://mcsc.it-security-munich.net/) wird. Details folgen, weitere Informationen hier (https://mcsc.it-security-munich.net/).

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Auf der vorläufigen Tagesordnung (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJQ-9-2021-04-29_DE.html) der Plenarsitzung stehen u.a. Debatten über das Betrugsbekämpfungsprogramm der Union, der europäischer Verteidigungsfonds und eine Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, das Programm “Digitales Europa” sowie das Programm für Umwelt- und Klimamaßnahmen (LIFE). Weitere Informationen hier (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJ-9-2021-04-26-SYN_DE.html).

Online: Informelle Videokonferenz zu Auswärtigen Angelegenheiten (Entwicklung)

Die EU-Entwicklungsministerinnen und -minister werden im virtuellen Format zusammenkommen, um eine Orientierungsaussprache über die Zukunft der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung zu führen. Weitere Informationen hier (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2021/04/29/).

Luxemburg: EuGH-Urteile zu Folgen einer Trunkenheitsfahrt bzw. Fahrt unter Drogeneinfluss mit ausländischem EU Führerschein

Dem Inhaber eines spanischen Führerscheins (Klassen A und B) mit Hauptwohnsitz in Spanien und einem weiteren Wohnsitz in Deutschland wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt in Deutschland das Recht aberkannt, mit diesem Führerschein in Deutschland zu fahren. Außerdem wurde eine Sperrfrist von 14 Monaten für die Neuerteilung verhängt. Den eingezogenen Führerschein erhielt der Betroffene von den spanischen Behörden, denen er übersandt worden war, ohne weiteres zurück, und er wurde in der Folge mehrfach erneuert. Die Stadt Karlsruhe lehnte es ab, diesen spanischen Führerschein anzuerkennen; der Betroffene müsse erst seine Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachweisen. Den Erneuerungen in Spanien sei nämlich keine umfassende Überprüfung der Fahreignung vorausgegangen. Das Bundesverwaltungsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die in der Führerscheinrichtlinie 2006/126 vorgesehene grundsätzliche Pflicht, einen ausländischen EU-Führerschein anzuerkennen, auch dann gilt, wenn dieser dem Betroffenen nach der Aberkennung des Rechts, hiervon in Deutschland Gebrauch zu machen, in dem anderen EU-Mitgliedstaat im Wege der Erneuerung (=Verlängerung der Gültigkeitsdauer) ausgestellt wurde. Dem Inhaber eines österreichischen Führerscheins (Klassen A und B) mit Wohnsitz in Österreich wurde nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss in Deutschland das Recht aberkannt, mit diesem Führerschein in Deutschland zu fahren. Außerdem wurde er verpflichtet, seinen Führerschein der zuständigen deutschen Behörde vorzulegen, damit sie auf dem Führerschein einen sogenannten Sperrvermerk (rotes, schräg durchgestrichenes “D”) eintragen könne. Der Betroffene ist der Meinung, dass diese Verpflichtung nicht mit der Führerscheinrichtlinie vereinbar sei. Der von ihm in zweiter Instanz angerufene Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den EuGH um Klärung dieser Frage ersucht. Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-47/20) und hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-56/20), Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Verweigerung der Übergabe wegen bereits erfolgter Verurteilung und Haftverbüßung in einem Drittstaat

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten erließ einen Europäischen Haftbefehl gegen X wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Diese Verbrechen habe er in Berlin gegenüber seiner damaligen Lebensgefährtin begangen, versuchten Mord und Freiheitsberaubung auch gegenüber deren Tochter. Aufgrund dieses Haftbefehls wurde X in den Niederlanden in Haft genommen. X hält seiner Übergabe an Deutschland das Verbot der Doppelbestrafung entgegen: Er sei wegen derselben Taten bereits in Iran (teilweise) verurteilt bzw. (teilweise) freigesprochen worden. Er habe die Strafe auch größtenteils in Iran verbüßt. Die Reststrafe sei ihm im Rahmen einer allgemeinen Begnadigungsmaßnahme anlässlich des 40. Jahrestags der islamischen Revolution erlassen worden. Die mit der Prüfung der Übergabe an Deutschland befasste Rechtbank Amsterdam ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl. Weitere Informationen hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-665/20), Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu staatlichen Beihilfen Deutschlands zugunsten des Nürburgrings

Mit Beschluss vom 1. Oktober 2014 stellte die Kommission fest, dass bestimmte Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der früheren Eigentümer des Nürburgrings rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar seien. Ferner entschied sie, dass die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH, die nach Zahlungsunfähigkeit der Eigentümer die Vermögenswerte des Nürburgrings in einem Bietverfahren erworben hatte, nicht von einer etwaigen Rückforderung der Beihilfen an die Veräußerer betroffen sei und dass diese Veräußerung keine staatliche Beihilfe darstelle. Die Kommission war nämlich der Auffassung, dass das Bietverfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt worden sei, dass es zu einem marktgerechten Veräußerungspreis geführt habe und dass keine wirtschaftliche Kontinuität zwischen den Veräußerern und dem Erwerber bestehe. Gegen diesen Beschluss haben die amerikanische Gesellschaft NeXovation und der Ja zum Nürburgring e. V. Klage beim Gericht der EU erhoben. Sie begehrten zum einen die Nichtigerklärung des Beschlusses, soweit die Kommission nach der Feststellung, dass keine wirtschaftliche Kontinuität zwischen den Veräußerern und dem Erwerber bestehe, entschieden habe, dass der Erwerber von einer etwaigen Rückforderung der Beihilfen an die Veräußerer nicht betroffen sei. Ferner begehrten sie die Nichtigerklärung des Beschlusses, soweit die Kommission festgestellt hatte, dass die Veräußerung der Vermögenswerte des Nürburgrings an Capricorn keine staatliche Beihilfe darstelle. Mit Urteilen vom 19. Juni 2019 wies das Gericht die Klagen ab und bestätigte so den Kommissionsbeschluss. NeXovation und der Ja zum Nürburgring e.V. verfolgen ihr Anliegen nun weiter im Wege von Rechtsmitteln vor dem Gerichtshof. Weitere Informationen hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-647/19) und hier (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-665/19), Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Freitag, 30. April

Online: Münchner Europa-Mai 2021 – Auftaktveranstaltung zur Konferenz zur Zukunft Europas mit Kommissionsvertreter Jörg Wojahn

Zur Einstimmung auf den Münchner Europa-Mai findet ab 19 Uhr eine Online-Konferenz zur Zukunft Europas statt, u.a. mit dem Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, Jörg Wojahn, der Europaabgeordneten Angelika Niebler und der zweiten Bürgermeisterin der Stadt München, Katrin Habenschaden. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt der Diskussion: Wie hat die Pandemie Europa verändert und welche Lehren ziehen wir daraus? Geht Europa gar gestärkt aus der Krise hervor? Wie steht es um die Europäische Demokratie? Was können wir in Europa verbessern und wo sollten wir an Bewährtem festhalten? Die Diskussion kann mit Fragen mitgestaltet werden – entweder durch Einsendung im Vorfeld oder während des Live-Streams ab 19 Uhr. Weitere Informationen dazu hier (https://ec.europa.eu/germany/events/europa-verbindet-jetzt-erst-recht-%E2%80%93-onlinekonferenz-zur-zukunft-europas_de). Der Münchner Europa-Mai bietet ein buntes und vielfältiges Programm voller Mitmachaktionen und Austauschmöglichkeiten. Wie bereits im letzten Jahr vergibt beispielsweise die Europa-Union München 2021 in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München den “Europeans in Art-Award” für Künstler*innen, die sich mit Europa und seinen Werten auseinandersetzen. Die Beiträge können vom 1.-23. Mai eingereicht werden. Die Preisvergabe findet am 28. Mai statt. Mehr Informationen dazu und eine Übersicht über weitere Veranstaltungen zum Münchner Europa-Mai finden Sie auf europa-mai.de.

Samstag, 1. Mai

Berlin/Online: Start der Berliner Europawoche (bis 9. Mai)

Vom 1. bis 9. Mai 2021 findet bundesweit die Europawoche statt. In Berlin laden die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission alle Berlinerinnen und Berliner ein, über die Zukunft der Europäischen Union zu diskutieren und Europa in der Stadt zu entdecken. Das digitale Angebot bietet neben Livetalks zu Klimaschutz, Demokratie und Europas Rolle in der Welt auch jeden Tag einen musikalischen Start in den Tag. Außerdem gibt es ein buntes Programm mit Ratespielen, Poetryslams, Minisprachkursen, Lesungen, vielen Projektvorstellungen und Interviews. Digitale Spaziergänge laden ein, das europäische Berlin zu erkunden. Bei der Aktion 9 x Europa beantworten Menschen aus Politik und Gesellschaft neun persönliche Europafragen, z.B. die Schauspielerin und Autorin Judith Döker, der Präsident von EUNIC Berlin, der Vereinigung der Europäischen Kulturinstitute, PhDr. Tomás Sacher oder die Preisträgerin des Europapreises Blauer Bär 2018, Katja Sinko. Weitere Informationen in Kürze auf berliner-europawoche.de.

Pressekontakt:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: 030 – 2280 2250

Quelle:EU-Terminvorschau vom 26. April bis 1. Mai 2021


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