Europäische Kommission veröffentlicht Legislativpaket zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche / Die Bargeldobergrenze könnte aber die Geldwäscheprävention im Bereich des Güterhandels schwächen

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Köln (ots) – Am 20.07.2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ein neues Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche. Der neue Co-Geschäftsführer von Kerberos Compliance, Andreas Engels, begrüßt die Initiative der EU, betont aber die Wichtigkeit digitaler Lösungen zur Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche. Bemerkt wird jedoch, dass der Güterhandel nicht von den neuen Regeln umfasst sein soll. Gerade die dazugehörigen Branchen, wie der KFZ- oder Antiquitätenhandel seien aber häufig Ziel von Geldwäschern.

Kerberos Compliance begrüßt die neuen Maßnahmen zur Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung in der Europäischen Union, darunter auch die Verbesserung der Zusammenarbeit nationaler Aufsichtsbehörden mit der geplanten neuen EU-Aufsichtsbehörde. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Bekämpfung von Geldwäsche zu intensivieren. Im Fokus steht erneut insbesondere die Finanzbranche. Ebenfalls erfasst sind Teile des Nicht-Finanzsektors, wie beispielsweise Immobilienmakler sowie Kunst- und Schmuckhändler, nicht aber sonstige Güterhändler wie Kfz- oder Antiquitätenhändler.

“Dass der Sektor des Güterhandels, zu welchem z.B. Antiquitäten- oder KFZ-Händler gehören, aus dem Anwendungsbereich der EU-Geldwäscheregulierung herausgenommen werden soll, ist überraschend. Besonders in diesen Branchen werden durch die Zahlung von vielen kleineren Summen im Ergebnis wunderbar große Summen an Bargeld gewaschen, worauf die laufende Presseberichterstattung immer wieder hingewiesen hat. Eine Bargeldobergrenze von 10.000EUR allein hilft hier also nicht. Wenn man es mit der Geldwäscheprävention ernst meint, sollte man gerade in diesen bargeldintensiven Bereichen präventiv vorgehen und für die Branche gut umsetzbare Lösungen finden.”, erklärt Kerberos-Geschäftsführer Christian Tsambikakis.

“Geldwäschebekämpfung muss effektiver und effizienter werden. Das heißt: digitaler. Digitale Produkte, wie KYC-Apps zur Identifizierung und Evaluation von Kundenbeziehungen, machen Geldwäscheprävention einfach, bezahlbar und umsetzbar für alle. Produkte müssen skalierbar sein und in Estland genauso effektiv Geldwäsche verhindern, wie in Deutschland.”, erklärt der Geschäftsführer von Kerberos Compliance, Andreas Engels.

“Das neue Gesetzespaket verbessert die Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und die Kooperation mit EU-Aufsichtsbehörden. Denn Geldwäsche ist grenzüberschreitend und macht nicht an nationalen Grenzen halt. Besonders der Nicht-Finanzsektor wird von Geldwäschern zur Finanzierung illegaler Aktivitäten missbraucht. Aus diesem Grund sind einheitliche Regeln und die von der Europäischen Union getroffenen Maßnahmen so wichtig. Wir brauchen aber auch Produkte, die Unternehmen aus unterschiedlichsten Sektoren einfach auf ihr Smartphone runterladen können, um ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen”, so Christian Tsambikakis.

Über Kerberos

Der Compliance-Dienstleister Kerberos wurde Ende 2017 gegründet. Heute ist das Start-up einer der führenden Anbieter digitaler Lösungen im Bereich Geldwäscheprävention. Mehrere hundert Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen verlassen sich schon heute auf die Compliance-Dienstleistungen des 60 Spezialisten starken Teams aus den Bereichen Recht, IT, Operations Management, Datenanalyse und Compliance.

Pressekontakt:

Stefan Sartorius und Viktor Reier
Telefon: +49 0221 6508 8920
E-Mail: presse@kerberos-compliance.com
Website: https://www.kerberos-compliance.com/unternehmen/presse/

Quelle:Europäische Kommission veröffentlicht Legislativpaket zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche / Die Bargeldobergrenze könnte aber die Geldwäscheprävention im Bereich des Güterhandels schwächen


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