Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshof zieht Rechtmäßigkeit von Schulverweisen für Maskenmuffel in Zweifel

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Köln (ots) – Michael Bertrams: Verhältnismäßigkeit muss auch bei hartnäckiger Verweigerung gewahrt sein

Köln. Der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, stellt die Rechtmäßigkeit von Schulverweisen auch in Fällen einer hartnäckigen Masken-Verweigerung in Frage. “Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme muss auch in solchen Fällen gewahrt sein”, sagte der Jurist dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Donnerstag-Ausgabe). Ein Schulverweis sei ein massiver Eingriff in die Rechte der betroffenen Schüler und ihrer Eltern, gab der Jurist zu bedenken. Der mit einer solchen Maßnahme verbundene Eingriff müsse zum Schutz von Mitschülern und Lehrern nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich sein. “Es stellt sich von daher stets die Frage, ob es nicht auch ein milderes Mittel gibt als einen Schulverweis.” Hier sei zunächst etwa an Bußgelder gegen die Eltern zu denken, deren Kinder ohne Maske zur Schule kommen oder die der Aufforderung zum Tragen einer Maske nicht nachkämen.
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte Schulverweise für den Fall angekündigt, dass Schülerinnen und Schüler sich konstant weder im Unterricht noch auf den anderen Flächen an die vom Wiederbeginn des Unterrichts in der kommenden Woche geltende Maskenpflicht hielten.
Ein Schulverweis könne nur “das äußerste und letzte Mittel sein, um Maskenverweigerer zu disziplinieren”, hob Bertrams hervor. Angemessen zu berücksichtigen seien im Einzelfall auch mögliche individuelle Gründe für eine Masken-Verweigerung, zum Beispiel Atemnot von Schülern, allergische Reaktionen oder sonstige gesundheitliche Gründe.

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